Düsseldorf, 22.08.2016. Am 03. und 04. September findet in Soest sowie am 10. und 11. Sep­tember in Werl die Landeswahlversammlung der AfD NRW statt, auf der rund 400 Delegierte die Kandidaten für die Landtagswahlen im Mai 2017 nominieren. Der für etablierte Parteien ungewöhnlich lange Wahlvorgang erklärt sich aus der basisdemokratischen Grundhaltung der AfD: Es gibt keine vom Landesvorstand oder anderen Parteigremien vorgegebenen Kan­didatenlisten – jedes Mitglied kann sich für einen Listenplatz bewerben.

Laut aktuellen Meinungsumfragen könnte die AfD in Nordrhein-Westfalen mit 12 Prozent der Wäh­lerstimmen rechnen und damit 2017 zur drittstärksten Fraktion im Düsseldorfer Landtag werden. Da nur in wenigen Wahlkreisen Aussicht auf Direktmandate bestehen, ist die Landesliste ausschlagge­bend für die Zusammensetzung der ersten nordrhein-westfälischen AfD-Fraktion. Das Problem der erst 2013 gegründeten Partei: Die allermeisten Bewerber konnten sich politisch noch nicht als Man­datsträger bewähren und sind nur in ihrem Kreis oder Bezirk bekannt. Es fehlt den Delegierten also vielfach an Entscheidungskriterien. Um Fehlurteile soweit möglich auszuschließen, wird daher jedem Kandidaten ein Zeitfenster zur Vorstellung und anschließenden Fragerunde gewährt. Praktisch heißt das: Wenn 50 Bewerber insgesamt je 20 Minuten zur Präsentation und Diskussion bekämen, benö­tigte die Wahlversammlung alleine dafür rund 17 Stunden.

Listenkandidaten, die sich schon vorab den Parteimitgliedern vorstellen möchten, können dies in ei­nem nicht öffentlichen online-Portal tun und hier neben biografischen Angaben auch über ihre politi­schen Ziele informieren.

In welcher Form und Dauer sich die Kandidaten in Soest und Werl persönlich präsentieren werden, entscheidet die Landeswahlversammlung allerdings selber: Unter Punkt 7 der vorgeschlagenen Ta­gesordnung stehen die Vorstellungs- und Wahlmodalitäten zur Diskussion und Abstimmung. Denn auch die Frage ob Einzel- oder Gruppenwahl ist noch offen. Sowohl die Modi der Kandidatenpräsen­tation als auch die Wahlverfahren dürften am ersten Tag für längere Diskussionen unter den Dele­gierten sorgen.

Fest stehen dagegen die satzungsgemäßen Anforderungen an die Bewerber um einen Listenplatz, mit denen insbesondere reine Berufspolitiker-Karrieren ohne Erfahrungen im Erwerbsleben weitge­hend ausgeschlossen werden sollen. So heißt es in § 19 Bundessatzung der AfD, Satz (5): „Partei­mitglieder sollen vor ihrer Kandidatur für ein Mandat mindestens fünf Jahre in einem Beruf tätig ge­wesen sein. Bezahlte Tätigkeiten in der Politik oder einer Partei gelten hier nicht als anrechenbarer Beruf. Kindererziehungszeiten gelten auch als berufliche Tätigkeit im Sinne von Satz 1.“ Im gleichen Paragraphen werden allen Abgeordneten auch bis zu drei Jahre nach Ausscheiden aus ihrem Man­dat Lobbytätigkeiten untersagt.“

Selbstverständlich müssen auch in Soest und Werl alle Teilnehmer und Gäste der Landeswahlver­sammlung wieder vor, während und lange Zeit nach diesen Terminen mit Bedrohungen und Angrif­fen einschlägiger linker Gruppen rechnen – die entsprechenden Pläne sind schon online. Es ist be­zeichnend für das Demokratieverständnis dieser Landesregierung, dass offene Aufrufe zur Behinde­rung der Versammlungsfreiheit einschließlich Gewalt gegen Personen und Sachen kein Thema sind. Was die Wählerinnen und Wähler in NRW davon halten, wird sich spätestens im Mai 2017 zeigen.

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