Wenn eine Zeitung informieren möchte, muss sie recherchieren. Wenn diese Recherche das Maß der Google-Sucheingabe überschreitet, wird es manchmal gar „investigativ“. Wenn die BILD in Köln Nämliches versucht, kann es allerdings auch schon mal peinlich werden.

Die AfD NRW hatte in der Stadt, die seit den Protesten um den AfD-Bundesparteitag für Versammlungsbeschränkung, Intoleranz, Meinungsbeschneidung und Hetze steht, eine Plakataktion gefahren, in der u.a. OB Henriette Reker als „Tugendtante“ gelobt wurde. Prompt wurden die Plakate vom Vermarkter wieder abgehangen – man weiß, wer der Herr ist, dem zu dienen das Konto mahnt. Aber wie sollte man sie rechtfertigen, diese undemokratische Maßnahme?

Da eilte BILD zu Hilfe, die natürlich auch weiß, wer der Herr ist, dem zu dienen das Konto mahnt, und investigierte triumphierend: „Eigentlich gilt in Köln, dass erst sechs Wochen vorher Wahlkampf-Plakate aufgestellt werden dürfen.“ Sie meint vor dem Wahltermin 14.05. und beruhigt ihre bestimmt völlig aus dem Häuschen geratenen Leser glücklicherweise schon im nächsten Satz: „Das hat sich mit dem Einschreiten von Ströer erledigt.“ Was für ein Glück, dass dem Vermarkter noch rechtzeitig eingefallen ist, dass die AfD ja gar nicht plakatieren durfte! Und wie gut, dass das nach „Beschwerden aus der Bevölkerung“ passiert ist.

Btw: Gehört Frau Reker überhaupt zur Bevölkerung? Wir wissen es nicht, vielleicht kann BILD das auch mal investigativ recherchieren. Gelegentlich.

In der causa unerwünschte Plakate bleibt das Blatt jedenfalls unerbittlich: „Ob der AfD dennoch Strafe droht, ist unklar.“

Oh oh, droht da etwa Ungemach? Wir haben RA Roger Beckamp von der Kölner AfD-Ratsfraktion dazu mal befragt. Er muss doch völlig am Boden zerstört sein!

Verfrühte Wahlwerbung? Unerlaubte AfD-Plakataktion in Köln?