AfD NRW mit neuer Satzung
Klare Abgrenzung von radikalen Parteien

Düsseldorf, 17.11.15Im Mittelpunkt des 11. Parteitags des Landesverbands NRW
der Alternative für Deutschland am vergangenen Sonntag stand neben den Beratungen
und Beschlussfassungen über eine überarbeitete Landessatzung und
Geschäftsordnung auch die Verabschiedung eines umfassenden Kooperationsverbots
mit radikalen Parteien und Gruppierungen an den Rändern des politischen
Spektrums.

Schon die Zahl der teilnehmenden Delegierten zeigte, dass sich auch der Landesverband
der jungen Partei wieder im Aufwind befindet: Derzeit gehören 3.698 Mitglieder
und Förderer zur AfD NRW; monatlich gehen rund 270 Anträge auf Neumitgliedschaft
ein.

Wachstum bedeutet Entwicklung, auch und gerade hinsichtlich der Regelung der innerparteilichen
Zusammenarbeit. Das wurde anhand der mehrstündigen Diskussion
der neuen Landessatzung deutlich, in der sich die Delegierten unter anderem auf präzisere
Definitionen der Zuständigkeiten der Parteigliederungen auf Kreis-, Bezirksund
Landesebene sowie die entsprechenden Wahl- und Antragsmodalitäten einigten.
Die ab dem 16.11.2015 gültige Landessatzung und Geschäftsordnung der AfD NRW
stehen unter www.nrw-afd.de zum Download zur Verfügung.

An gleicher Stelle kann das nach intensiver Diskussion verabschiedete umfassende
Kooperationsverbot mit Parteien oder Mandatsträgern des links- und rechtsradikalen
Spektrums eingesehen werden. Anlass zu dieser definitiven Abgrenzung boten wiederholt
die „Pro-Parteien“, die auch in den Medien fälschlicherweise eine Nähe zur Alternative
für Deutschland behaupteten. Zu den radikalen Organisationen, bei denen
die AfD NRW eine Zusammenarbeit generell ablehnt, gehören außerdem die Parteien
„Die Grünen“, „Die Linke“ sowie die Republikaner.

Wörtlich wurde am 15.11.2015 beschlossen:
(1) Die Zusammenarbeit mit den „Pro-Parteien“, der Partei „die Rechte“, der NPD, der
Partei Die Republikaner „REPs“, der Partei „Die Linke“ und Bündnis 90/Die Grünen
wird abgelehnt. Als Zusammenarbeit gelten: Gemeinsame Listen, Anträge, Anfragen,
Fraktionen und Ratsgruppen.
(2) Gleiches gilt für Personen, die in den letzten 48 Monaten in diesen Parteien Funktionsträger
waren und/oder auf Listen oder Wahlvorschlägen dieser Parteien Mandate
errungen haben.

Mit welchem Programm sich die AfD für ein wirtschaftlich und sozial solides, sicheres
und freiheitliches Nordrhein-Westfalen einsetzt, soll im Rahmen einer umfangreichen
Kommunikationskampagne ab 2016 mit den Bürgerinnen und Bürgern des Bundeslandes
diskutiert werden.


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Diese Pressemitteilung als PDF-Dokument: AfD NRW mit neuer Satzung – Landesparteitag 15-11-15

LPT-15-11-15-03

Zentrales Thema des 11. Landesparteitags der Alternative für Deutschland Nordrhein-Westfalen
am 15.11.2015 war neben der Beschlussfassung über eine neue Landessatzung die Verabschiedung
eines umfassenden Kooperationsverbots mit radikalen Organisationen.

Bild: AfD NRW / Abdruck frei.


Pressestelle AfD NRW:
Renate.Zillessen@nrw-alternativefuer.de