Kontinuierliche Aufzeichnung widerspricht Datenschutzgesetz

 

Sie zieren Armaturenbrett oder Windschutzscheibe in immer mehr Autos und nehmen fortlaufend alles auf, was ihnen vor die Linse gerät: Dash Cams, kleine Digitalkameras mit ungeheuren Möglichkeiten.

Etliche Autofahrer glauben, sie zu ihrem Schutz zu verwenden, um im Falle eines Falles einen Beweis in der Hand zu haben.

„Eine kontinuierliche Aufzeichnung anderer Verkehrsteilnehmer durch Dash Cams kommt einer ständigen Personenüberwachung gleich. Das widerspricht dem Recht auf Privatsphäre und dem deutschen Datenschutzgesetz,“ findet Marcus Pretzell, Europaabgeordneter der Alternative für Deutschland und NRW-Landessprecher, klare Worte für eine strikte Ablehnung. Gleiches gilt seiner Einschätzung nach auch für Dashcam Apps, die für Smartphones angeboten werden.

Immerhin können diese kleinen Aufzeichnungs- und Überwachungsgeräte mit Blickwinkeln von bis zu 160 Grad -je nach Modell- eine Menge:

  • Die ununterbrochenen Aufnahmen werden digital gespeichert, bei Speicherkapazitäten bis zu 64 GB. Beschleunigungssensoren sorgen für einen Schreibschutz – dies soll bei einem Unfall Manipulationen am Video unmöglich machen. Allerdings sind diese G-Sensoren störanfällig.
  • Über den integrierten GPS-Empfänger können z.B. Daten über Position und Geschwindigkeit direkt ergänzt werden und stehen somit ebenfalls für eine spätere Auswertung zur Verfügung.
  • Fahrassistenzsysteme fügen noch weitere Daten hinzu.
  • Eine moderne Bildtechnologie ermöglicht kontrastreiche Aufnahmen selbst bei schlechten Lichtverhältnissen oder bei Dunkelheit.

„Der zunehmenden Tendenz, Privatpersonen im öffentlichen Raum ohne Grund nahezu vollumfänglich zu überwachen, muss entgegengewirkt werden“, konstatiert Marcus Pretzell. So habe der Bundesgerichtshof bereits im Juni 20131) entschieden, dass heimliche Überwachungen von Privatpersonen mit GPS-Empfängern strafbar seien. Bayerische Gerichte werteten Videoaufzeichnungen von Rad- und Autofahrern in mehreren Fällen als Verstoß gegen das BundesDatenschutzgesetz. Das kürzlich vom Verwaltungsgericht Ansbach gesprochene Urteil begrüßt der Rechtsanwalt nur bedingt, da es den Einsatz von Dashcams nur „unter Umständen“ als Verstoß gegen den Datenschutz einstuft. Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht will Marcus Pretzell nicht zulassen; da steht er voll auf der Seite der Datenschützer.

 

Das Vollmitglied des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) im Europäischen Parlament sieht folglich auch die eCall-Initiative2) kritisch: „Das elektronische Notrufsystem bietet zuviel Angriffspunkte. Solange nicht gewährleistet werden kann, dass der Umgang mit persönlichen Daten sicher ist und unsere hohen Datenschutzstandards voll und ganz erfüllt, dürften solche Kommunikationssysteme nicht eingesetzt werden“. 

 

1)  BGH, Urteil vom 4.6.2013 – 1 StR 32/13, (LG Mannheim, Urteil vom 18.10.2012 – 4 KLs 408 Js 27973/08,

2)   e-Call (Abk. emergency call), automatisches Notrufsystem, das ab Oktober 2015 gemäß EU-Vorschrift in alle neuen PKW und leichten Nutzfahrzeuge eingebaut werden muss

 

 

Marcus Pretzell – Politischer CV

Rechtsanwalt Marcus Pretzell engagiert sich seit 2013 für die Alternative für Deutschland. Er war zunächst Sprecher des Bezirksverbands Detmold sowie des Stadtverbands Bielefeld und Mitglied des Bundesvorstands.

Anfang Juni 2014 bestimmte ihn der Landesparteitag zum Sprecher der AfD NRW. Pretzell zog nach den Europawahlen am 25. Mai 2014 als Abgeordneter für die AfD in das 18. Europäische Parlament ein.

Weitere Informationen über Marcus Pretzell finden Sie unter http://www.marcus-pretzell.de

Über eine redaktionelle Veröffentlichung in Ihren Medien würden wir uns freuen.

 

 

Foto: Marcus Pretzell, MdEP. Der Rechtsanwalt ist ausserdem Sprecher des Landesverbands NRW der Alternative für Deutschland.
(Foto: copyright EP, Marcus Pretzell)

 

Abdruck honorarfrei; Beleg erbeten