Am Dienstag hat der Verfassungsgerichtshof in Münster einer Klage von sieben AfD-Landtagsabgeordneten gegen die Landesregierung stattgegeben.
Ausgangspunkt der Klage war eine höchst unzureichende Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion aus Ende 2017 nach gefährlichen Orten in Nordrhein-Westfalen. „Die Bürger haben ein Recht zu erfahren, wo es in NRW besonders gefährlich ist“, stellt Fraktionsvorsitzender Markus Wagner klar.
Das hat auch das Gericht so gesehen und nochmals ausdrücklich betont. Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Dr. Ricarda Brandts, verwies in ihrer Urteilsbegründung auf den Informationsanspruch u.a. der AfD, um ihre verfassungsrechtlich bestimmte Kontrollfunktion gegenüber der Landesregierung wahrnehmen zu können.
Daher zeigen sich die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Gabriele Walger-Demolsky, MdL, und Sven W. Tritschler, die die AfD-Fraktion vor Gericht repräsentierten, sehr zufrieden über den Verlauf und das Ergebnis der Verhandlung. Beide gehen davon aus, dass das Urteil auch einen disziplinierenden Einfluss auf das künftige Verhalten der Landesregierung haben wird.
„Innenminister Reul ist mit seiner Geheimniskrämerei heute baden gegangen“, fasst Sven Tritschler diese Erwartung zusammen. „Das Verfassungsgericht hat die Informationsrechte der Abgeordneten und damit auch der Bevölkerung gestärkt. Das ist ein Erfolg nicht nur für die AfD, sondern für die ganze Demokratie.“