Eine Reform des Bundeswaldgesetzes – angestrebt von Cem Özdemir (Grüne) – könnte bald das Spazierengehen oder Fahrradfahren in Deutschlands Wäldern stark einschränken. Der Bundeslandwirtschaftsminister will damit, man ahnt es, einen Beitrag zum „Klimaschutz“ leisten.
Die Befürchtungen von Forst- und Mountainbikeinitiativen – so schreibt Apollo News – gründen sich auf ein Papier, das gar nicht an die Öffentlichkeit kommen sollte. In dem „Referentenentwurf“ heißt es: „Das Reiten, Fahren mit Kutschen sowie das Fahren mit betriebserlaubnisfreien Fahrrädern ist nur auf Straßen und dafür geeigneten Wegen zulässig“.
Im Klartext heißt das: Die Begehung oder Befahrung von nicht befestigten Waldabschnitten würde damit illegal gemacht.
Die Befürchtungen sind berechtigt: Özdemir will seine Bürger offenbar aus den Wäldern verbannen. Ein Gutachten wald- und forstwirtschaftlicher Interessenverbände bezeichnet die Novelle des Waldgesetzes sogar als verfassungswidrig, weil sie Grundrechte einschränke – und am Ende sogar Strafen vorsehe.
Nicht hinnehmbar ist außerdem die enorme Bürokratisierung, der das Vorhaben der Grünen Vorschub leistet. Aus den ehemals 48 Paragrafen des Waldgesetzes sollen bald 86 werden – weil mehr ja bekanntlich besser ist.
Die AfD sagt ganz klar: Der Wald gehört den Menschen. Erholung in der Natur ist ein Grundrecht. Diese wertvolle Stellung des Waldes müssen wir bewahren!