Unter all den Zumutungen und Unverschämtheiten, die wir uns von angeblich „Schutzsuchenden“ bieten lassen müssen, ist diese Dreistigkeit wirklich konkurrenzlos: Asylbewerber fordern in Deutschland Aufnahme, Unterbringung und Verpflegung, während sie gleichzeitig Urlaub in den Ländern machen, aus denen sie angeblich geflohen sind!
Darf das wahr sein? Laut einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der AfD-Fraktion reisten seit Anfang letzten Jahres „insgesamt 429 Schutzberechtigte in ihr Heimatland“. Die häufigsten Nationalitäten der „Urlauber“: Irak (172), Syrien (102), Afghanistan (37), Iran, (31)…
Da die Zahl solcher Reisen nicht systematisch erfasst wird und man für die Zählung auf die Informationen sogenannter „Verbindungbeamter“ angewiesen ist, dürfte – so schreibt das Medium NIUS – die Dunkelziffer „weitaus höher liegen“.
Wichtig wäre zu wissen, wie viele solcher Urlauber bei der Rückreise nach Deutschland mit einer sofortigen Beendigung ihres Asylverfahrens belohnt wurden. Doch genau hier verliert sich die Spur im Dunkeln, denn: „Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Erkenntnisse vor“.
Gut zu wissen: Asylbewerber sind in Deutschland bislang gesetzlich nicht verpflichtet, solche Urlaubsreisen zu melden. Die Bundesregierung hat also keine Ahnung, wer wohin reist und ahndet Abstecher ins Heimatland daher auch nicht mit der Ablehnung des Asylgesuchs. Eine bodenlose Frechheit!