Das Verwaltungsgericht Köln stellt in einem aktuellen Beschluss fest, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD nicht mehr als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstufen darf.

Dazu Dr. Martin Vincentz, Landessprecher der AfD NRW:

„Das Gericht ist eindeutig: Die Voraussetzungen für eine Einstufung als rechtsextremistische Bestrebung liegen nicht vor. Die Begründung zerlegt zentrale Argumente der instrumentalisierten Behörde. Sie ist so tiefgreifend und weitreichend, dass das Gericht in dem anhängigen Hauptsacheverfahren nicht dahinter zurückbleiben kann. Die ohnehin geringen Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens sinken mit diesem Beschluss noch einmal deutlich.

Heute ist ein guter Tag für die Demokratie und ein schlechter Tag für Verbotsbefürworter. Es ist weder sinn- noch aussichtslos, dass wir uns gegen die Angriffe des Verfassungsschutzes verteidigen. Wir haben gewonnen, weil wir diszipliniert waren und uns gewehrt haben.“