Schon 2019 teilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Bezug auf Flüchtlinge, die Urlaub in der Heimat machen, mit: „Handelt es sich um Reisen zu Urlaubszwecken oder einen langfristigen Aufenthalt im Herkunftsland, kann dies ein Indiz dafür sein, dass bei dem Flüchtling keine Furcht vor Verfolgung vorliegt“.

In Deutschland gibt es bisher keinen automatischen Verlust des Flüchtlingsstatus durch eine Reise in die Heimat, weil nach der Reise individuell Dauer und Grund geprüft werden sollen. Aber wie oft ist dies der Fall?

Die AfD tritt dafür ein, jede verfassungsgemäße Möglichkeit zur automatischen oder individuellen Aberkennung des Schutzstatus aufgrund von Reisen in die Heimat zu prüfen und die Betreffenden bereits bei der Rückreise nach Deutschland aufzuhalten.

Wir müssen jede rechtsstaatliche Möglichkeit nutzen, um Asyltourismus nachhaltig zu beenden!