Anerkannte Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan und anderen Ländern können in Deutschland Bürgergeld beantragen. Fast 600.000 davon tun das auch. Die 1,3 Millionen Ukrainer, die Bürgergeld beantragen können, sind hierbei noch gar nicht mitgezählt.

Das entlarvt die irreführenden Sprachtricks der Regierung. Denn „Bürgergeld“ klingt, als handelte es sich um eine Leistung, die deutschen Bürgern vorbehalten ist. Das könnte bei der Millionenzahl ausländischer Bürgergeldbezieher von der Wahrheit nicht weiter entfernt sein.