Der Verfassungsschutz darf die gesamte AfD nicht als Rechtsextremismus-Verdachtsfall beobachten. Das Verwaltungsgericht Köln hat heute auf Antrag der AfD einen Hängebeschluss erlassen, mit dem das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit sofortiger Wirkung dazu verpflichtet wird, die AfD weder als „Verdachtsfall“ noch als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzuordnen, zu beobachten oder zu behandeln.
Außerdem wurde dem Bundesamt untersagt, öffentlich bekanntzugeben, dass es die AfD als „Verdachtsfall“ oder als „gesichert extremistische Bestrebung“ einordnet, beobachtet oder behandelt. Diese Unterlassungspflicht gilt bis zum Ende des Eilverfahrens, mit dem die AfD derzeit vor dem Verwaltungsgericht Köln das Ziel verfolgt, das BfV zu den genannten Unterlassungen bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu verpflichten.
Rüdiger Lucassen, MdB, Landessprecher der AfD NRW, erklärt dazu:
»Die AfD erfüllt den Rechtsstaat mit Leben. Das Verwaltungsgericht Köln hat sich schützend vor unsere Partei gestellt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz untersagt, die AfD als „Verdachtsfall“ einzuordnen und eine Beobachtung öffentlich bekannt zu geben.«
Wir werden auch weiterhin alle Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen Umgang des BfV mit der AfD vorzugehen. Dass unsere Erfolgsaussichten dabei gut sind, hat der heutige Tag bewiesen.