Düsseldorf, 01.02.16. Die AfD-Bundessprecherin Dr. Frauke Petry hat in einem offe­nen Brief Stellung zu den Medienberichten über ihre angebliche Befürwortung des Schießens auf Flüchtlinge genommen, den wir hier zur Versachlichung der Diskus­sion wiedergeben:

„Selbstverständlich soll Flüchtlingen geholfen werden, aber das darf nicht dazu führen, dass Recht und Gesetz bei uns in Deutschland nicht mehr zur Anwendung kommen.

Woher weiß der Beamte, dass es sich bei der Person, die gerade im Begriff ist, sich uner­laubt Zugang zu verschaffen, um einen „Flüchtling“ handelt? Er hat diese Person(en) nie gesehen, ist aber zur Einhaltung unserer Gesetze verpflichtet. Schon alleine deshalb ist eine Aussage „will auf Flüchtlinge schießen“ völliger Blödsinn. Ob es sich hier um einen Flüchtling oder vielleicht einen Kriminellen handelt, stellt sich erst bei einer Personenüber­prüfung heraus, der sich diese Person ja gerade entziehen will! Man nutzt den Begriff „Flücht­ling“ aber gerne, um beim Leser das Bild eines „kleinen, weinenden Kindes mit großen Kulleraugen“ und gegenüber einen Beamten, der auf das Kind schießen soll, zu projizie­ren um zu Dramatisieren und die sachlich und rechtlich richtige Aussage in völlig falschem Licht darzustellen.

Wer hat sich im Oktober darüber aufgeregt, als der GRÜNE OB von Tübingen das sagte? http://www.tagblatt.de/Nachrichten/Tuebinger-OB-Mehr-Fluechtlinge-gehen-nicht-249468.html

Es ist geltendes Recht, warum greift man nicht die Regierung an, die das Gesetz erlassen hat bzw. nicht ändert? Dort hat man gewiss keinen Grund, sich darüber zu echauffieren! Lesen Sie §11 UzWG.

Warum misst man mit zweierlei Maß? Versuchen Sie sich mal bei Ihrem nächsten Flug der Sicherheitskontrolle zu entziehen! Oder versuchen Sie den Sperrbereich im Flughafen unerlaubt zu betreten! Was glauben Sie, was passiert, vor allem, wenn Sie sich dann ei­ner mehrfachen Aufforderung widersetzen, dies zu unterlassen?

Wie wurden zum G7 Gipfel letzten Sommer die geschlossenen Grenzen gesichert und warum trugen die zig-Tausend eingesetzten Beamten dabei scharfe Schusswaffen? Was glauben Sie, wie die EU-Außengrenzen gesichert werden?

Welche Logik ist es zu sagen, wir könnten unsere Grenze nicht schützen, die Türkei kann/soll aber eine weitaus längere Grenze schützen? Doppelmoral!

Im September 2015 dementiert die Bundespolizei die angeblich abgegebenen Warn­schüsse an der deutsch-österreichischen Grenze. RTL aktuell hatte zuvor berichtet, man habe Warnschüsse abgegeben, um eine Gruppe von Personen am illegalen Grenzüber­tritt zu hindern.

Dies zeigt deutlich, dass der Einsatz von Schusswaffen als Ultima Ratio oder zur Abschre­ckung trotz aller Beteuerungen durch Polizeigewerkschafter und Politiker grundsätzlich möglich wäre. Damals hat man das nicht als „völlig unmöglich“ zurückgewiesen“. (http://web.de/magazine/politik/fluechtlingskrise-in-europa/offenbar-warnschuesse-deutsch-oesterreichischen-grenze-30918194).

Hier das Interview des Nachrichtenportals Rhein-Neckar mit Dr. Petry im Original: http://www.morgenweb.de/nachrichten/politik/sie-konnen-es-nicht-lassen-1.2620328

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Diese Pressemeldung als PDF: Schiessbefehl – Stellungnahme AfD Bundessprecherin Petry 16-02-01


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