Düsseldorf, 15.04.15. Mindestens 66.000 Unterschriften will der Landesverband NRW der Alternative für Deutschland in den kommenden zwölf Monaten sam¬meln, um seine Forderung nach Kündigung der Rundfunk-Finanzierungs-Staatsverträge durch die nordrhein-westfälische Landesregierung zumindest auf die Agenda des Landtags zu bringen. Das Beharren auf einem technisch, demokratisch und medienpolitisch überholten öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist für die AfD ein weiteres Beispiel scheinbar alternativloser Politik zu Lasten der Bürger und der Meinungsvielfalt.

Ziel ist die Schaffung eines kleineren, günstigeren öffentlichen Rundfunks, der sich auf seinen Informations- und Bildungsauftrag konzentriert und nicht mehr durch Zwangsabgaben finanziert. Entsprechend dem Prinzip der Subsidiarität sollte sich die viel zitierte, aber nie klar definierte mediale Grundversorgung auf die Bereiche beschränken, die private Anbieter nicht abdecken können. Dass und wie dies möglich ist, zeigt nicht nur ein Blick über Grenzen Deutschlands auf andere – in der Regel wesentlich günstigere – Finanzierungsmodelle öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, sondern auch der Zeitungsmarkt, auf dem sich ganz ohne Staatseingriffe ein breites Angebot an Informations- und Unterhaltungsmedien entwickelt hat.

Ob sich ein radikal verschlankter öffentlich-rechtlicher Rundfunk durch Steuern oder durch nutzungsabhängige Gebühren – oder Mischformen aus beidem – finanziert, sollte ergebnisoffen diskutiert werden. Die derzeitige Erhebung einer nutzungsunabhängigen Zwangsabgabe von Privathaushalten und Unternehmen lehnt die AfD NRW als undemokratisch und rechtlich fragwürdig kategorisch ab.

Für eine radikale Verschlankung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks spricht auch, dass dieser seit langem weit über eine Grundversorgung hinaus tätig ist: Neben 22 TV- und 67 Hörfunksendern, die sich inhaltlich meistens nur marginal von privaten Angeboten unterscheiden, breiten sich ARD, ZDF und Deutschlandradio auch im Internet zunehmend aus – zu Lasten privatwirtschaftlicher Anbieter und damit der Meinungsfreiheit.

Qualitative Programmvorteile sind kaum erkennbar, im Gegenteil: Die im Rundfunk-staatsvertrag festgeschriebenen Einflüsse von Staat und Parteien auf die Programmgestaltung bergen die Gefahr einseitiger Berichterstattung. Den parteipolitischen Einfluss im ZDF Fernsehrat hatte schon letztes Jahr das Bundesverfassungsgericht gerügt.

Dass das Argument des Schutzes des Zuschauers vor sich selbst – also vor nur noch niveauloser Unterhaltung durch Privatsender – unsinnig ist, zeigt nicht nur der Blick auf den Printmedienmarkt, sondern auch auf das oft qualitativ hochwertige internationale Angebot, das via Internet und Satelliten empfangen werden kann.

Neben der Praxis der nutzungsunabhängigen Zwangsgebühren sieht die AfD NRW auch die oft extrem hohe Belastung von Unternehmen äußerst kritisch. So muss bekanntlich die Drogeriekette Rossmann jährlich rund 300.000 Euro Rundfunkbeitrag zahlen, obwohl in ihren Filialen nachweislich weder Radio- noch Fernsehgeräte stehen.

Einen Überblick über die Argumente der AfD NRW und den aktuellen Stand der Volksinitiative bietet die Website nrw.rundfunkbeitrag-abschalten.de
Projektmanager und Ansprechpartner ist Christian Neupert
(christian.neupert@genug-abgezockt.com).