Düsseldorf, 19.01.15. Vor dem Hintergrund des Verbots der Pegida-Demonstrationen in Dresden, die wegen des Hinweises auf islamistische Anschläge abgesagt wurde, erklärt der Fachausschusssprecher Inneres der NRW-AfD, Jürgen Antoni: „Die Versammlungsfreiheit bezeichnet ein Grundrecht. Es wird unter anderem durch Artikel 8 des deutschen Grundgesetz, Artikel 12 der Europäischen Grundrechtecharta und Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistet.“
Nach den der Polizei vorliegenden Informationen wurden islamistische Attentäter aufgerufen, sich unter die Pegida-Demonstranten zu mischen, um, wie es aus Polizeikreisen heißt, zeitnah einen Mord an einer Einzelperson des Organisationsteams zu begehen. „Eine Demonstration und Gegendemonstrationen von zehntausenden friedlicher, ihr Grundrecht ausübender Menschen zu verbieten, weil eine islamische Terrorgruppe einen Mordanschlag androht, kommt einer Bankrotterklärung der deutschen Sicherheitsorgane und des deutschen Rechtsstaats gleich“, betonte Antoni. „Es ist die Aufgabe des Staates und seiner Polizei, für die Sicherheit der Menschen zu sorgen und sie bei der Ausübung ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit zu schützen.“
Die zuständige Polizeibehörde kann eine Versammlung nur verbieten, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist (§ 15 Abs. 1 VersammlG). Diese unmittelbare Gefährdung ist im Hinblick auf die hohe Bedeutung des Artikels 8 Grundgesetz anhand konkret belegbarer Tatsachen aufzuzeigen. Bloße Vermutungen oder Annahmen reichen dafür nicht aus. Antonis Fazit: „Der deutsche Staat beugt sich den Drohungen des islamistischen Terrorismus“.