Fabian Jacobi, Köln
Mitgl. des LaVo NRW

Die jüngsten Meldungen aus dem Deutschen Bundestag verdeutlichen erneut, warum die Gründung der AfD notwendig und unausweichlich war. Von allen Parteien verteidigt heute allein die AfD die Gleichheit vor dem Gesetz als fundamentales Prinzip des Rechtsstaats. Der CDU dagegen gelingt es inzwischen nicht mehr, glaubhaft vorzutäuschen, es handele sich bei ihr noch um eine bürgerliche Partei. Sie hat vor der verfassungswidrigen Quotenideologie endgültig kapituliert.
Die Position der AfD NRW zu Quotenregelungen hat der Landesparteitag bereits im vergangenen Jahr beschlossen:

Die Alternative für Deutschland in NRW tritt für die Gleichheit vor dem Gesetz und für eine tatsächliche Gleichberechtigung der Geschlechter ein. Deshalb lehnen wir sogenannte „Quotenregelungen“ grundsätzlich ab.

In Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Niemand darf wegen seines Geschlechtes benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Diese Sätze haben einen klaren und guten Sinn. Das Recht, nicht vom Staat aufgrund des eigenen Geschlechts benachteiligt zu werden, ist ein individuelles Menschenrecht. Es kommt jedem Menschen in gleicher Weise zu.
Manche Juristen vertreten die falsche These, Artikel 3 GG erlaube es dem Staat, einzelne Menschen „stellvertretend“ für ihr jeweiliges Geschlecht zu bevorzugen oder zu benachteiligen, um die als Kollektive vorgestellten Geschlechter „gleichzustellen“.
Jedoch kann es in einem freiheitlichen Rechtsstaat niemals legitimes Ziel staatlichen Handelns sein, in willkürlich abgegrenzten gesellschaftlichen Teilbereichen eine ebenso willkürlich festgesetzte „Geschlechterquote“ zu erzwingen. Genauso wenig kann eine gesetzlich vorgeschriebene Ungleichbehandlung ein Mittel zur Verwirklichung von Gleichberechtigung sein. Gesetze, die solches vorschreiben, sind verfassungswidrig und müssen aufgehoben werden.
Für echte Gleichberechtigung statt „Gleichstellungspolitik“!

Die Alternative für Deutschland in NRW tritt für das Recht jedes Menschen ein, seine Vorstellungen von „Geschlechterrollen“ selbst zu bestimmen und sein eigenes Leben daran auszurichten. Deshalb lehnen wir alle staatlichen Maßnahmen und Programme ab, die darauf abzielen, uns Bürgern irgendwelche Vorstellungen von „Geschlechterrollen“ entweder aufzudrängen oder umgekehrt „abzuerziehen“.

In Massenmedien, politischen Parteien und staatlichen Institutionen hat sich in erschreckendem Ausmaß eine Einstellung ausgebreitet (sog. Gender-Ideologie oder „Genderismus“), die darauf hinausläuft, der Staat sei im Hinblick auf „Geschlechterrollen“ eine Art Erziehungsanstalt für uns Bürger.
Solche individuellen Wertvorstellungen gehören zum inneren Kern der menschlichen Persönlichkeit. Die Vorstellung mancher Politiker, unser aller Persönlichkeit durch sogenanntes „Gender Mainstreaming“ umzuformen, stellt eine gefährliche, latent totalitäre Anmaßung dar. Mit einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung ist „Gender Mainstreaming“ daher unvereinbar.
Zugleich stellt es einen Schlag ins Gesicht jedes normalen Bürgers dar, wenn in einer Zeit, in der öffentliche Einrichtungen – Straßen und Brücken, Schulen, Büchereien und Schwimmbäder – verfallen oder gleich ganz geschlossen werden, an anderer Stelle öffentliche Mittel für „Gender Mainstreaming“ verschwendet werden.
Wir fordern daher die Einstellung jeder staatlichen Finanzierung von „Genderprogrammen“ und die Verwendung der freiwerdenden Mittel zur Erhaltung und Verbesserung der öffentlichen Einrichtungen, die tatsächlich der Allgemeinheit dienen.
Für echte Emanzipation statt staatlicher Bevormundung!