Dr. Hermann Behrendt
Alternative Entwürfe für Satzungsänderungen auf dem Parteitag in Erfurt
Mit der Einladung zum Bundesparteitag in Erfurt haben alle Mitglieder die Entwürfe für eine Satzungsänderung des Bundesverbandes sowie für eine neue Finanz- und Beitragsordnung erhalten. Diese Entwürfe sind auf unterschiedliche Reaktion gestoßen. Der Landesvorstand NRW lehnt sie nach reiflicher Überlegung aus rechtlichen, aber auch politischen Gründen ab. Sie werden sich fragen: Was sind die Beweggründe und wie geht es jetzt weiter? Nachfolgend wollen wir versuchen, in aller Kürze eine Antwort zu geben.
In den vergangenen Monaten haben die Arbeitskreise „Satzung“ und „Finanzen“, beides Ausschüsse des informell zusammengetretenen Konvents, intensiv an den geplanten Änderungen der Satzung und der Kassen- und Beitragsordnung mitgearbeitet. Wesentliche Vorschläge, die in diesen beiden Ausschüssen erarbeitet worden sind, finden sich jedoch in den Ihnen mit der Einladung nach Erfurt übersandten Entwürfen nicht wieder. Mitglieder der Arbeitskreise „Satzung“ und „Finanzen“ haben sich deshalb entschlossen, Gegenanträge einzureichen, über die auf dem anstehenden Bundesparteitag zu entscheiden sein wird.
Die Leitlinie dieser Alternativvorschläge läßt sich auf einen einfachen gemeinsamen Nenner bringen:
– die Betonung der Willensbildung innerhalb der Partei von unten nach oben, sowie
– die Stärkung der Rolle des Bundesparteitages als oberstes Organ der AfD.
Als konkrete Konsequenzen dieser skizzierten Leitgedanken sind vor allem zu nennen:
– Wir halten bei der Zusammensetzung des Bundesvorstands (§ 11) an der Wahl des Schatzmeisters durch den Parteitag fest. Auf die Auswahl von Länderkoordinatoren im Bundesvorstand wird verzichtet; die Einbindung der Länder erfolgt über den gestärkten Konvent (§ 15).
– Hinsichtlich der Geschäftsführung des Bundesvorstands (§ 12) werden die gemeinschaft-liche Verantwortung und die Bindung an die Beschlüsse des Parteitages betont. Die Ressortverteilung ist Sache des Bundesvorstands und nicht in der Satzung zu regeln.
– Die Rechte des Bundesparteitages (§ 14) werden gestärkt (Wirtschaftsplan, Kredit-aufnahme, Delegiertenschlüssel), die Ermächtigung zur Erhebung von Tagungsgebühren entfällt.
– Die neu geschaffenen Expertenbeiräte werden den für die Programmarbeit maßgeblichen Bundesfachausschüssen zugeordnet (§ 17) und nicht dem Bundesvorstand.
– Die Bestimmungen über Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder (§ 7) orientieren sich – anders als der Entwurf Adam u. a. – weiterhin an den bisherigen Regelungen, werden aber präziser und damit rechtssicherer gefasst.
– Die im Entwurf Adam u. a. (dort § 9) vorgesehene automatische Eingriffsmöglichkeit des nächsthöheren Gebietsvorstandes im Falle eines beschluß- oder handlungsunfähigen Vorstandes wird als undemokratisch abgelehnt; es verbleibt bei der bereits erprobten Einsetzung eines Notvorstandes durch das Landesschiedsgericht (§ 29 BGB).
Alle vorgeschlagenen Änderungen können Sie samt Begründung in dem Text nachlesen, den Sie in den nächsten Tagen per E-Mail erhalten werden. Lassen Sie uns die Zeit bis zum Bundesparteitag für weitere Diskussionen auf allen Ebenen nutzen, damit wir in Erfurt eine wohlüberlegte demokratische Entscheidung treffen können.
Bdt, 01.03.2014