Andrea Konorza – Arbeitskreis Asyl – Zuwanderung – Integration / Untergruppe Integration

Der Schweizer Souverän, das urdemokratisch bewegte Volk hat entschieden: ein Ausländeranteil von einem Viertel der Bevölkerung in der Schweiz ist zu viel. Nun hat die Regierung die Verantwortung für die Umsetzung der Kontingentierung des gesamten Ausländerzuzugs. Aber das Angenehme am Schweizer System ist ja im Falle der Insuffizienz die Möglichkeit eines erneuten Urnenganges.

Bisher zog die Schweiz gerade viele leistungsfähige arbeitswillige Zuwanderer mit geringer Sozialhilfebedürftigkeit an. Dieses Reservoir kann ein kleines Volk nach wie vor auch mit Exzellenzuniversitäten und dem respektablen Ausbildungssystem nicht alleine bereit stellen. Der Anteil von gesamt 3% Sozialhilfebeziehenden unter ihren ausländischen Einwohnern ist zwar nicht beunruhigend; dennoch hat der Schweizer Bundesrat bereits zu Beginn des Jahres einen ersten Riegel gesetzt: Arbeitssuchende –  dort vor allem aus EU-Ländern – erhalten keine staatliche Hilfen. Dies gilt auch für ihre Familienmitglieder.

Ist der Schweizer „Entscheid“ nun Ausdruck von Souveränität und ein starkes Votum gegen EU-Gängelung oder geht er nicht vielmehr auf eine diffuse Angst vor Überfremdung zurück; dann taugt er nicht als Folie für die Einwanderungsdebatte in Deutschland.

Das Erste hingegen kann uns Anreiz sein, mit Hilfe von mehr direkter Demokratie in unserem Lande ein Korrektiv gegen die selbstherrlichen Beschlüsse unserer Parlamentarier zu installieren, um wirksame Reformen in Gang zu setzen. Dagegen sollten wir uns hüten, den Emotionen des Abriegelns nachzugeben. Das gilt sowohl für Wutreaktionen gegen die Schweiz wie dem übermotiverten Stopp der Erasmusprogramme oder einer „Guillotine“ für Strom und Banken wie auch für undifferenzierte Ausländerstopp-Parolen.

Statt dessen gilt es kühl zu kalkulieren, wie Deutschland diesem ungeordneten Strom der Einwanderung, die in unsere Sozialsysteme eingesetzt hat und das Beiwort „Masse“ durchaus verdient, eine differenzierte und zielgerichtete Auswahl entgegensetzt, die die Möglichkeit der unwiderruflichen Abweisung einschließt.

Wir benötigen ein Gesamtkonzept im Sinne eines Zuwanderungsgesetzbuches analog Sozialgesetzbuch statt noch so gut gemeinter einzelner heroischer Beschlüsse. An ein derartiges Zuwanderungsgesetzbuch werden dann auch Sozialgerichte in ihren Entscheidungen gebunden sein. Es wird die wie immer geartete Kontingentierung durchstrukturieren. Dabei gilt es immer zu berücksichtigen, dass es mindestens drei Gruppen von Zuwanderern gibt:
1. Asylanten / Flüchtlinge (Syrien, Somalia, bald Ukraine?), deren Recht auf Aufnahme unserer Verfassung wie auch den Beschlüssen des Europarates unterliegt, die mit EU oder Nicht-EU nichts zu tun haben, 2. Menschen, die wohlstands- aber auch arbeitssuchend innerhalb des EU-Raums migrieren und 3. sowie die Flut von vorwiegend Armutsflüchtlingen aus dem Nicht–EU-Raum.

Für alle Gruppen müssen verbindliche Pläne für Maßnahmen sowohl in den Herkunftsstaaten, Hilfestellung in den Zwischenaufnahmeländern und eine Gesetzgebung bereit stehen, welche die anbrandenden Wellen der noch nicht absehbaren Migration im Ansatz bewältigbar macht. Dazu gehört ein umsetzbares Integrationskonzept auf transparenter rechtlicher Grundlage, mit klaren Ausführungsregeln. Die Personenfreizügigkeit, die übrigens die Arbeitsaufnahme zum Ziel hat, muss die Dimension des Forderns einschließen und sie muss bedarfsgerecht gestaltet werden. So können wir den Erfolg der Migration durch Auswahl befördern. Die Einwanderung Sprachmächtiger und Arbeitswilliger ist gerade auch im Sinne der Migranten. Darüber hinaus könnten im Zuge eines hochselektiven Mechanismus bestausgebildete Fach-, Führungs- und Forschungskräfte privilegiert zuwandern.

Die in den AfD-Europa-Thesen zur Zuwanderung angesprochene einheitliche kriterienbasierte Gesetzgebung ist daher in unserem Sinne vorrangig national und erst nachrangig EU-weit zu fordern, wie man überhaupt europaweite Regelungen unter nationalen Vorbehalt stellen sollte, anstatt sich von EU-Kommissaren bevormunden zu lassen.