Wieder einmal weist Gunnar Schupelius, der kritischste Kopf der Berliner Tageszeitung BZ, auf einen Missstand hin, den viele gar nicht auf dem Schirm hatten. Es geht um abgelehnte Asylbewerber in Deutschland und darum, welche Auswege den Ausreisepflichtigen zur Verhinderung ihrer Heimreise geboten werden.
Schupelius erklärt: „Abgelehnte Asylbewerber beschreiten einen schier endlosen Rechtsweg, der den Staat Schachmatt setzt. Die Politiker kennen das Problem, lösen es aber nicht.“ Und weiter: „Das deutsche Asylsystem entmachtet den Staat. Behörden und Gerichte werden von Klagewellen überschwemmt.“
Wie Schupelius schreibt, können abgelehnte Asylbewerber in Deutschland achtmal (!) Einspruch bei unterschiedlichen Ämtern gegen ihre Abschiebung einlegen.
Station 1: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Station 2: Das zuständige Verwaltungsgericht (VG)
Station 3: Das Oberverwaltungsgericht (OVG)
Station 4: Meldung als „Härtefall“ bei der Landesregierung
Wenn das alles nichts hilft: Neuen Asylantrag stellen! (Station 1-4 wiederholen)
Sollte der Einspruch bis dahin immer noch nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben, kann der abgelehnte Asylbewerber trotzdem auf „subsidiären Schutz“ oder „Abschiebeschutz“ klagen. Dafür bekommt er von der Bundesregierung, wie Schupelius betont, „einen kostenlosen Anwalt“ zur Verfügung gestellt. Der dargestellte Rechtsweg nimmt oft über zwei Jahr ein Anspruch. Zahllose NGOs stehen ihren Klienten dabei mit Rat und Tat zur Seite.
Die AfD fordert eine sofortige Beschleunigung des Prozesses und schließt sich dem Gedanken des BZ-Kolumnisten an. Der schreibt: „Was würde helfen? Die Rechtswege müssen verkürzt oder abgeschnitten werden. Das BAMF entscheidet und Schluss!“