Der eine, Hans-Jürgen Papier, bekleidete früher am Bundesverfassungsgericht das höchste Richteramt des Landes. Der andere, Rupert Scholz, ist Bundesverteidigungsminister a.D. und ein hochangesehener Staatsrechtler, dem keiner Sympathien für die AfD nachsagen könnte. Und beide kommen, schreibt die Junge Freiheit, mit Blick auf ein AfD-Verbotsverfahren zum selben Ergebnis: Das wird nichts.
Eine demokratisch gewählte Partei verbieten lassen zu wollen, weil sie gerade im Umfragehoch ist, wie zuletzt von Saskia Esken (SPD) oder Robert Habeck (Grüne) gefordert, müsse sehr vorsichtig abgewogen und gut begründet werden. Ein Parteiverbot sei, so Rupert Scholz, „nur dann statthaft, wenn eine bestimmte verfassungsfeindliche Haltung oder Meinung in Aggressivität, in wirklichen Angriff auf unsere demokratische Grundordnung, einmündet oder solches praktiziert wird“.
Hans-Jürgen Papier legt im Tagesspiegel den Finger in die Wunde: Das Problem sei, dass Rechtsextremismus „eher politisch definiert“ werde. Für einige sei schon „derjenige rechtsextrem, der die illegale Migration verhindern will. Das aber ist höchst gefährlich“, so der Ex-Verfassungsrichter. Weiter warnte er davor, „jede von der Mehrheitsstimmung abweichende Meinung in die extremistische Ecke zu stellen oder in die Nähe der Verfassungswidrigkeit zu rücken“.
Das Liebäugeln der Regierungsparteien mit einem Parteiverbot nach Artikel 21 des Grundgesetzes muss als das bezeichnet werden, was es ist: ein durchschaubares Wahlkampfmanöver. Rechtlich wird es niemals so weit kommen – und das wissen die Ankläger auch.
Rupert Scholz hat absolut Recht, wenn er erklärt, dass schon die ständigen Debatten über ein solches Parteiverbot an „Wählerbeschimpfung“ grenzen. Hier wird mit ganz schmutzigen Werkzeugen aus der untersten Schublade Stimmung gemacht.