München, 7. Februar 2014 – Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Stellungnahme erklärt, dass die Europäische Zentralbank mit dem OMT-Programm zum Ankauf von Staatspapieren ihre Kompetenzen überschritten hat. Das Programm sei mit dem Primärrecht der EU unvereinbar. Damit gab es den Klägern Recht und bestätigt vollumfänglich die Position, die auch der Präsident des ifo Instituts in seinem Gutachten als Sachverständiger des Gerichts im Juni 2013 zum OMT vertreten hatte. Dieses Gutachten lesen Sie hier