Die Briefwahl wird immer beliebter. Schon bei der letzten Bundestagswahl 2017 gaben mehr als 13 Millionen ihre Stimme per Briefwahl ab. Mit Hinweis auf den Gesundheitsschutz in der Corona-Krise empfehlen Bund und Länder nun allen Bürgern, per Brief zu wählen – sogar eine komplette Wahl als Briefwahl wurde schon diskutiert. Warum das problematisch ist, erklären wir hier:

 

1️⃣ Die Briefwahl ist eine Ausnahme!

Die Briefwahl ist für jene vorgesehen, die aus gutem Grund verhindert sind: Zum Beispiel durch Krankheit, Behinderung oder einen wichtigen Aufenthalt im Ausland. Laut unseres Wahlrechts soll die Briefwahl die Ausnahme sein.

 

2️⃣ Die Briefwahl verzerrt den offiziellen Wahltermin.

Weil immer mehr Menschen von der Briefwahl Gebrauch machen, kann es zu Verzerrungen des Wahlergebnisses führen – es gibt quasi zwei Wahltermine. Einmal am offiziellen Wahltermin, ein weiteres Mal in den Wochen vor der Wahl. Das ist in einer Demokratie so nicht vorgesehen, weil sich durch div. Ereignisse zwischen Brief- und Urnenwahl Meinungen und damit Wahlentscheidungen ändern können.

 

3️⃣ Die Briefwahl ist nicht sicher!

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Briefwahl: Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt 2016 wurde der Partei DIE LINKE nachträglich ein Sitz aberkannt, der AfD ein Sitz zuerkannt.

Oder bei der Kommunalwahl 2014 in Stendal, wo CDU-Stadtrat Holger Gebhardt im Nachhinein zugab, im Auftrag seiner Partei Briefwahlstimmen manipuliert zu haben. Nur zwei Aufsehen erregende Fälle von vielen – die Dunkelziffer ist hoch!

 

4️⃣ Die Briefwahl ist nicht transparent!

Die Aufdeckung dieser schwerwiegenden Fälle gegen die Demokratie war nur möglich, weil überprüft und korrigiert werden konnte – das wird aber immer schwieriger, weil den Wahlbeobachtern gerade bei den Briefwahlen kaum genug Zeit bleibt und sie durch die Corona-Bedingungen weiter eingeschränkt werden.

Immer wieder werden Wahlbeobachter an ihrer Tätigkeit gehindert. Sie werden von Orten der Auszählung ferngehalten oder mit absurden Abstandsregeln belegt, die gegen die Bundeswahlordnung verstoßen.

Der Grundsatz der öffentlichen Überprüfbarkeit für demokratische Wahlen wird systematisch missachtet, wie ein Wahlbeobachter in einem bedenklichen Brief an den Oberbürgermeister von Darmstadt festhält:

➡️ https://bit.ly/34wC0w3

 

5️⃣ Die Briefwahl ist nicht frei und nicht geheim

Vor allem in Alten- und Pflegeheimen kam es in der Vergangenheit immer wieder zu regelrechtem Wahlbetrug: Bei der Briefwahl werden die Senioren und Patienten beeinflusst oder die Unterlagen werden gleich von fremden Personen ausgefüllt.

So geschehen in Niedersachsen: Eine Altenheimchefin in Celle beeinflusste 2008 die Bewohner des Altenheims, füllte manche Wahlzettel sogar selber aus. Damit wollte Sie ihrem Mann und ihrem Sohn im Kampf um ein ehrenamtliches Mandat helfen – für die CDU.

➡️ https://bit.ly/3p9Zpgj

 

6️⃣ Die Organisation der Briefwahl ist schon jetzt mangelhaft.

In einer Demokratie ist die Stimme des Bürgers das alles Entscheidende. Dementsprechend gut organisiert sollte auch eine Briefwahl ablaufen. Das ist aber schon jetzt nicht der Fall! So ist es keine Seltenheit, dass Briefwahlunterlagen nur mit einfachen Vorhängeschlössern gesichert und in öffentlichen Gebäuden – für jedermann zugänglich! – abgestellt werden.

Generell stellen sich folgende Fragen:

❓ Wie und wo werden Briefwahlunterlagen sicher gelagert und überwacht?

❓ Wer soll all diese Stimmen auszählen? Teilweise wurden Auszählungen schon von Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes oder sogar linken Aktivisten vorgenommen. Beide sind entsprechend befangen.

❓ Wie wird die öffentliche Überprüfbarkeit der Briefwahl gewährleistet?

❓ Wie wird gewährleistet, dass in Alten- und Pflegeheimen eine freie und geheime Wahl stattfindet?

Fragen, deren Beantwortung uns die Regierenden bisher schuldig geblieben sind. Fragen, die sich umso dringender stellen, je mehr Menschen auf die Möglichkeit der Briefwahl zurückgreifen. Für jeden Bürger unseres Landes sollte der traditionelle Urnengang zur absoluten demokratischen Pflicht gehören.