Köln, 25.03.15. Eigentlich hatte das Bundessozialgericht hier mehrfach eine Änderung verlangt: doch es ist noch immer herrschende Praxis, dass Menschen mit einer Behinderung, die bei ihren Angehörigen leben, nur rund 80 Prozent des regulären Grundsicherungssatzes (Hartz IV) von 399 Euro erhalten. Um Geld einzusparen, hatte die zuständige Bundessozialministerin Andrea Nahles bisher die Umsetzung der Urteile des Bundessozialgerichts aus dem vergangenen Jahr verweigert. Erst in der vergangenen Woche hat sie sich schließlich unter massivem Druck der Öffentlichkeit zu einer Absichtserklärung zur Umsetzung geltenden Rechts durchgerungen.

„Die Krämermentalität von Frau Nahles ist einfach unerträglich“, so Ralf Wegener, Vorsitzender der Alternative für Deutschland im Landschaftsverband Rheinland. „Trotz mehrerer Urteile des Bundessozialgerichts, in denen die reduzierte Grundsicherung als ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und die UN-Behindertenrechtskonvention gebrandmarkt wurde, hat sich das Bundessozialministerium unter Andrea Nahles hier vollständig verweigert. Und dies nur aus einem Grund: Kostenersparnis“.

Die AfD im Landschaftsverband Rheinland fordert daher die sofortige (!) Umsetzung der Urteile des Bundessozialgerichts. Es wurde bereits genug Zeit vertan. Mit Blick auf das kommende Bundesteilhabegesetz fordern wir die SPD zudem dazu auf, sich klar und deutlich zur sozialen Verantwortung gegenüber behinderten Menschen in diesem Land zu bekennen.

 

Im Anhang dieser E-Mail finden Sie ein Pressefoto des AfD-Vorsitzenden in der Landschaftsversammlung Rheinland Ralf Wegener sowie die Pressemitteilung als PDF-Datei.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Traeder
Geschäftsführer