Im Hinblick auf die Wahlversammlung in Aschaffenburg, auf der die Kandidaten für  die Europawahl  bestimmt werden sollen, sind viele Fragen aus dem Kreis unserer Delegierter aufgetaucht. Deshalb hier ein paar Hinweise:

  • Wir haben bekanntlich in Arnsberg eine Liste mit Delegierten gewählt und jetzt in Erkrath noch einmal bestätigt.  Die Liste umfaßt 166 Namen in festgelegter Reihenfolge.
  • Nach § 12 Abs. 3 der Bundessatzung entsenden die Landesverbände einen stimmberechtigten Delegierten je 50 Mitglieder. Maßgeblich ist der Mitgliederbestand zwei Monate vor dem Bundesparteitag.  Ausgehend von 3.289 Mitgliedern können wir also 65 Delegierte aus NRW entsenden.
  • Die Reihenfolge der 65 Delegierten ist durch die Wahl in Arnsberg festgelegt. Wenn einer dieser 65 Erstgenannten auf der Liste verhindert ist und nicht nach Aschaffenburg fahren kann, dann rückt der Nächstgenannte nach.  Ein verhinderter Delegierter kann also nicht von sich aus einen Ersatzmann bestimmen, sondern es geht nach der Reihenfolge auf der durch Wahl  festgelegten Liste.
  • Die Mitarbeiter in unserer Landesgeschäftsstelle fragen bereits seit langem bei den  in Frage kommenden Delegierten ab, ob sie nach Aschaffenburg fahren oder nicht, und informieren im Falle von Absagen dann die jeweiligen Nachrücker.