Bereits vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg wurde dem AfD Landesverband NRW das Recht zugesprochen, die Wahlbewerber-Aufstellungsversammlung für den Bundestag in der Siegerlandhalle abzuhalten. Die Stadt Siegen hatte der AfD die Nutzung der Halle untersagen wollen und legte gegen diese damalige, recht deutliche Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster Beschwerde ein. Nun hat auch das OVG Münster die Rechtsauffassung des AfD Landesverbands NRW vollumfänglich bestätigt.

Damit steht der Durchführung der Aufstellungsversammlung in der Siegerlandhalle an den kommenden beiden Wochenenden nichts mehr im Wege.