Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat heute entschieden, dass die Aufstellungsversammlungen der AfD NRW für die Wahl der Kandidaten zum Deutschen Bundestag in Siegen stattfinden können.

Der Betreiber der Siegerlandhalle, die Stadt Siegen, hatte der AfD die Räume nicht überlassen wollen. Das Gericht stellte nun im Rahmen einer einstweiligen Anordnung fest, dass die AfD einen Anspruch auf Überlassung hat. Das Grundgesetz verböte eine Diskriminierung, zudem wirkten Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mit. Die Einwände, es könne zu Protestaktionen gegen die AfD kommen, ließ das Gericht nicht gelten. Falls es Gegendemonstrationen geben sollte, seien die Ordnungskräfte gefragt, die Veranstaltung zu schützen.

An den beiden Wochenenden, vom 14. – 16. Mai und vom 21. – 23. Mai werden nun 530 Delegierte aus ganz Nordrhein-Westfalen die Kandidaten für die Landesliste der AfD NRW küren.
Der Landessprecher der AfD, Rüdiger Lucassen MdB erklärt dazu:

„Ich freue mich, dass das Gericht so rasch entschieden, unsere Verfassung gewissenhaft angewendet und unsere Demokratie mit Leben gefüllt hat. Die Umfragewerte für unsere Partei steigen. Deswegen rechne ich damit, dass wir mit einer großen und starken Mannschaft aus Nordrhein-Westfalen in den Bundestag einziehen werden.“