Im Jahr 2019 hatte die Landesregierung in Gestalt von Innenminister Herbert Reul (CDU) und dem Leiter der Verfassungsschutzabteilung im Innenministerium, Burkhard Freier (SPD), öffentlichkeitswirksam verkündet, daß die AfD NRW als sogenannter »Prüffall« bearbeitet werde. Diese Äußerungen waren rechtswidrig.

Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf heute auf die Klage des Landesverbands hin entschieden. Das Gericht stellte fest, daß die beiden Hoheitsträger mit ihren gegenüber der Presse gemachten und daraufhin in ganz NRW verbreiteten Äußerungen in das Recht der AfD NRW auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb (Art. 21 Abs. 1 GG) eingegriffen haben. Eine gesetzliche Grundlage für diesen Eingriff gibt es nicht.

Für den Landesverband kommentierte Vorstandsmitglied Fabian Jacobi das Urteil: „Auch die Landesregierung steht nicht über dem Gesetz. Der für den Verfassungsschutz zuständige Minister und sein Abteilungsleiter sind Staatsdiener, die eigentlich unsere demokratische Ordnung schützen sollen. Ausgerechnet sie haben nun die gesetzlichen Grundlagen ihrer Tätigkeit verkannt und dadurch selbst rechtswidrig in die freie Willensbildung des Volkes eingegriffen. Das entbehrt nicht einer gewissen Ironie, sollte aber vor allem Anlaß für alle Demokraten sein, derartige Äußerungen der Regierung mit der nötigen kritischen Distanz zu betrachten und sich ein eigenes Urteil zu bilden.“