An diesem Mittwoch will die schwarz-rote Regierungskoalition das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz beschließen, der Bundespräsident soll das Gesetz noch am gleichen Tag unterzeichnen.

Mit diesem Gesetz wird nicht nur der Parlamentarismus ausgehebelt. Es ist der Versuch, den seit Monaten fortwährenden Rechtsbruch der Regierung per Gesetz zu legitimieren und sich vor Klagen zu schützen. Die Grundrechte unserer Bürger – Versammlungsfreiheit, Freiheit der Person und Unverletzlichkeit der Wohnung – können im Pandemiefall stark eingeschränkt werden. Einige Verfassungsrechtler bezeichnen das Gesetz folgerichtig als verfassungswidrig.

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Unsere AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag wird geschlossen gegen das Bevölkerungsschutzgesetz stimmen. Wir fordern alle Abgeordneten des Bundestags – insbesondere die Vertreter der CDU und der SPD – auf, ihr Gewissen zu prüfen und ebenfalls mit Nein zu stimmen.

Stattdessen schlagen wir vor, alle Corona-Maßnahmen auf vier Wochen zu begrenzen und einer laufenden Prüfung auf Verhältnismäßigkeit zu unterziehen. Außerdem setzen wie uns für die unverzügliche Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gem. § 5 InfSchutz ein.