„Von der Leyen: Flüchtlingshilfe der Bundeswehr soll im Sommer enden.“(1)

Die unkontrollierte Masseneinwanderung fordert derzeit Kapazitäten aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens sowie aus allen Ministerien. So zehrt der Asylandrang auch erhebliche Ressourcen aus dem Verteidigungsministerium auf. Die FAZ stellt hierzu fest: „Seit Monaten unterstützen Soldaten Länder und Kommunen bei der Unterbringung, Versorgung, Verteilung und Registrierung von Asylbewerbern.“(2)

In diesem Zusammenhang wird eine längst überfällige Kernfrage aufgeworfen, welche es im Rahmen einer breiten öffentlichen Debatte dringend zu beantworten gilt. Nämlich die, nach den eigentlichen Aufgaben und der intendierten Funktion der Bundeswehr. Das folgende Essay soll hierzu einige Anregungen liefern.

Im Grundgesetz ist bezüglich der Rolle der Bundeswehr in Artikel 87a festgehalten, dass unsere Streitkräfte ausschließlich der Verteidigung dienen und im Inneren „nur im Fall eines außergewöhnlichen Notstandes eingesetzt werden“(3) dürfen.

Unter Berufung auf diesen „außergewöhnlichen Notstand“ erleben wir derzeit die groteske Situation, dass jene Soldaten, welche laut dem Grundgesetz ausschließlich und einzig zur Verteidigung unserer Grenzen dienen, eben dieser Funktion nicht nachkommen und zu reinen Erfüllungsgehilfen toleranzromantischer Nichtregierungsorganisationen wie „ProAsyl“ verkommen.

Hierbei lohnt sich ein kurzer Blick in den genauen Wortlaut der eben besagten „Notstandsgesetzgebung“ von 1968. Dort ist detailliert aufgeführt, unter welchen engen Rahmenbedingungen die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden darf, nämlich:

  • bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall (Art. 35 Abs. 2 und 3 GG),
  • im Verteidigungs- oder im Spannungsfall zum Schutz ziviler Objekte (Art. 87a Abs. 3 GG),
  • zur Abwehr von Gefahren für den Bestand des Staates oder die freiheitliche demokratische Grundordnung, beim Schutz von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und bewaffneter Aufständischer (Art. 87a Abs. 4 GG). (4)

Nun stellt sich für den aufmerksamen Leser die berechtigte Frage, welchen dieser drei Notstände die aktuelle Migrationswelle eigentlich tangiert. Setzt die Regierung etwa den Ansturm von Flüchtlingen einer „Naturkatastrophe“ gleich? Oder ist hierin ein „besonders schwerer Unglücksfall“ oder möglicher Weise gar eine „Gefahr für den Bestand des Staates“ zu sehen, was den Einsatz der Bundeswehr im Inneren sodann legitimiert?

Allemal lässt sich diesbezüglich ein dezidiert schizophrenes Agieren der Regierung dokumentieren. Denn wenn die Bundeswehr ihrer im Grundgesetz anberaumten Aufgaben nachgehen würde (oder könnte?), wäre der zweite Schritt einer Operation mit Verweis auf die Notstandsgesetzgebung nicht vor dem Ersten, nämlich der Verteidigung unserer Grenzen, nötig.

Subsumierend bleibt folgende Kernfragestellung: Was soll und was kann der Auftrag an unsere Armee im globalisierten 21. Jahrhundert sein? Die intendierte Aufgabe einer exklusiven Verteidigungsarmee wird den Rahmenbedingungen und Herausforderungen unserer Welt jedenfalls nicht mehr gerecht. Längst sind deutsche Soldaten mit der „Verteidigung“ unserer territorialen Souveränität am Hindukusch betraut und scheitern dennoch am Versuch die deutsche Grenze zu Österreich mindestens partiell zu kontrollieren.

In Anbetracht dieser desolaten Ausgangssituation können aus der aktuellen Debatte nur zwei logische Konsequenzen gezogen werden, um die Sicherheit unseres Landes auf Dauer zu gewährleisten. Den ersten Weg möchte die FDP von Christian Linder gehen und proklamiert das Ziel einer Europäischen Armee, um die Verteidigung der EU-Außengrenzen überhaupt noch gewährleisten zu können und um den internationalen Mächten ein europäisches Schwergewicht entgegenzusetzen.(5) Diese Überlegung ist in Anbetracht einer völlig überforderten sowie wehruntauglichen Bundeswehr gerechtfertigt.(6) Gleichwohl sind die politischen Realitäten meilenweit entfernt von derart europhilen Fantastereien.

Fakt ist: die Europäische Union hat sich überdehnt und die Hinwendung zurück zur sicheren Nationalstaatlichkeit und weg von einem nimmersatten europäischen Superstaat der Kompetenzfettleibigkeit manifestiert sich nicht zuletzt in den hervorragenden Wahlergebnissen des Front National in Frankreich, der PiS in Polen, der UKIP in England oder der FPÖ in Österreich.(7)

Daher kann man vor den Entwicklungen, denen der legitime und demokratisch dokumentierte Wille der Völker Europas zugrunde liegt, nicht gleichgültig an intellektuellen Prestigeprojekten festhalten, so wie die FPD das zu handhaben pflegt. Einer Europäischen Armee fehlt jedwede Grundlage.

Aus meiner Sicht kann der einzig verantwortungsvolle Schluss aus der aktuellen Krise nur jener sein, dass unsere Armee wieder dazu in die Lage versetzt wird, das zu leisten, was ihr (zu Recht) abverlangt wird. Das heißt zuvörderst unsere Souveränität und die Verteidigung der nationalen Grenzen und Interessen zu gewährleisten. Doch dazu müsste neben adäquaten finanziellen Ressourcen unter anderem das Mandat der Bundeswehr rechtlich womöglich ausgeweitet werden, um nicht Gefahr zu laufen, auf unbestimmte Zeit ausschließlich an den Symptomen von Konflikten zu operieren, währenddessen die Ursachen weiterhin unbehelligt wuchern wie ein Krebsgeschwür. Den Willen dafür zu ermitteln, bedarf jedoch unabdingbar der offenen und rationalen Debatte, die hiermit angestoßen werden soll.

Düsseldorf, 11.01.2016.

 


 

David Eckertdavid-eckert
Mitglied des Landesvorstandes Nordrhein-Westfalen.

Eckert studiert seit 2012 an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf Sozialwissenschaften, mit den Schwerpunkten Politik und Medien. Anfang 2015 gründete er die erste AfD-Hochschulgruppe in Nordrhein-Westfalen und wurde im vergangenem August in den Landesvorstand gewählt.

Kontakt: david.eckert@afd.nrw

 


 

Quellverweis:

  1. Frankfurter Allgemeine: „Flüchtlingshilfe der Bundeswehr soll im Sommer enden“, unter: http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/von-der-leyen-fluechtlingshilfe-der-bundeswehr-soll-im-sommer-enden-13994373.html (abgerufen am 04.01.2016).
  2. ebd.
  3. Pötzsch, Horst: „Bundeswehr“. In: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), unter: http://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-demokratie/39384/bundeswehr?p=all (abgerufen am 04.01.2016).
  4. ebd.
  5. vgl. Süddeutsche Zeitung: „FDP-Chef Lindner fordert Europäische Armee“, unter: http://www.sueddeutsche.de/news/panorama/terrorismus-fdp-chef-lindner-fordert-europaeische-armee-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-151206-99-126393 (abgerufen am 04.01.2016).
  6. vgl. Fietz, Martina: „Darum ist die Bundeswehr so schlecht ausgerüstet“, unter: http://www.focus.de/politik/deutschland/darum-ist-die-bundeswehr-schlecht-ausgeruestet-der-schuetzenpanzer-kommt-nicht-an-den-start-wurde-immer-wieder-umgeplant_id_4186805.html (abgerufen am 04.01.2016).
  7. vgl. Simons, Stefan: „Front National: Was Le Pens Triumph für Europa bedeutet“, unter: http://www.spiegel.de/politik/ausland/frankreich-der-triumph-des-fn-bei-den-regionalwahlen-a-1066470.html (abgerufen am 04.01.2016).