Das von Merkels Freund Stephan Harbarth beherrschte Bundesverfassungsgericht hat vor Kurzem ein Urteil „im Namen des Volkes“ gesprochen:

Nicht-EU-Ausländer erhielten in der Vergangenheit „zu Unrecht kein Kindergeld“, so der NDR. Die Überweisung kam erst, wenn man mindestens drei Jahre in Deutschland lebte und arbeitstätig war – eine Regelung, die „nach der Entscheidung der Richterinnen und Richter nicht gerechtfertigt“ war. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die seit 2006 bestehende Vorschrift „für verfassungswidrig und nichtig“ .

Heißt konkret: Jeder Zuwanderer darf in Zukunft – einmal in Deutschland angekommen – Kindergeld beantragen. Und zwar auch dann, wenn die Kinder gar nicht in Deutschland leben! Ob das Urteil auch Nachzahlungen an die – seit 2006 – geprellten Einwanderer nach sich ziehen wird? Man darf davon ausgehen…

Zur Info: Das Kindergeld für ein Kind übersteigt den monatlichen Durchschnittslohn eines normalen syrischen Arbeitnehmers fast um das Vierfache (umgerechnet rund 60 € stehen mindestens 219 € Kindergeld gegenüber). Das Urteil ist ein weiterer Pullfaktor, für die oft lebensgefährliche Reise nach Germoney.

Für die AfD bleibt es bei der alten Weisheit: Man kann entweder einen Sozialstaat haben oder grenzenlose Massenzuwanderung – niemals beides!