Alternative für Deutschland
Geschäftsstelle Bundesschiedsgericht
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Im Namen des Präsidiums des BSG teile ich ihnen mit: Anfang Juni 2019 im Zuge des Handt-Urteils 91_18 wurde dem BuVo auf Anfrage folgendes mitgeteilt:

 

„Namens aller Bundesschiedsrichter weise ich klarstellend darauf hin, dass das BSG aus Gründen des Vertrauensschutzes die ab der Satzungsänderung (9. Bundesparteitages in Augsburg (30.06./01.07.2018) bis zur Zustellung des o.g. Urteils erfolgten Aufnahmen von Mitgliedern als wirksam ansieht.“ 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ursula Rüdenauer