SPIEGEL unterschreibt Unterlassungserklärung im Fall Laasch

Am 08.04.2019 berichtete der Journalist Wigbert Löer im SPIEGEL unter der Überschrift „AfD-Rechtsaußen unter Druck“ über die vermeintliche Teilnahme des Duisburger AfD-Kreissprechers Andreas Laasch an einer Maidemonstration der rechtsextremen Freiheitlichen Arbeiterpartei (FAP) im Jahre 1993.

Dabei berief sich der SPIEGEL auf ein Fahrtenprotokoll der FAP, welches dem Magazin zugespielt worden war. Laasch wurde in diesem Dokument als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft der FAP aufgeführt.

Andreas Laasch wies den Vorwurf einer Teilnahme bei Demonstrationen der FAP zurück und forderte den SPIEGEL rechtsanwaltlich zur Unterlassung der Behauptung auf, er habe in Jugendjahren Kontakte zur inzwischen verbotenen FAP unterhalten.

Der SPIEGEL unterzeichnete inzwischen die Unterlassungserklärung und verpflichtete sich zukünftig, es unter Abgabe einer Strafzahlung zu unterlassen, den Duisburger Kreissprecher in den Kontext neonazistischer Demonstrationen zu setzen.

Es kann vermutet werden, dass der SPIEGEL nunmehr selbst die Echtheit des FAP-Dokuments, welches die Berichterstattung über Laasch stützte, in Frage stellt. Anders ist wohl nicht zu erklären, warum der SPIEGEL die Unterlassungserklärung unterzeichnete.

Der Bericht über den AfD-Kreissprecher Laasch reiht sich damit nahtlos in die früheren Ereignisse um den SPIEGEl-Redakteur Claas Relotius ein. Bereits in der Vergangenheit war der SPIEGEL wegen verfälschter und teils unwahrer Artikel in die Kritik geraten.

Der Vorgang um Andreas Laasch zeigt, dass es dem Fälscher des FAP-Dokuments um die Zerstörung der bürgerlichen Reputation des AfD-Funktionärs ging. Hierbei sollte ein linkes Medium instrumentalisiert werden.

Der journalistische Anstand verlangt, dass der SPIEGEL den Hintergrund der Laasch-Affäre aufklärt und benennt, von wem er das vermeintliche FAP-Dokument zugespielt bekam.

2019-07-03T14:43:44+02:00
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