Henriette Reker, ihres Zeichens Oberbürgermeisterin von Köln, hatte im Kölner Stadt-Anzeiger vom 8. Februar erklärt: „Ich finde es unerträglich, dass unsere Stadt als Bühne für die Selbstdarstellung einer Partei missbraucht werden soll, die zum Sammelbecken für Propagandisten von Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit in Deutschland geworden ist.“

Das kann man humoristisch nehmen, so wie wir es üblicherweise tun, oder mit dem in einem solchen Fall gebührenden Ernst. Denn hier haben wir es mit nichts weniger als einer vorsätzlichen Rechtsbeugung zu tun. Konsequenterweise überreichte der Fraktionsvorsitzende der AfD im Rat der Stadt Köln, Roger Beckamp, im Zuge der aktuell stattfindenden Ratssitzung in seiner Eigenschaft als beauftragter Rechtsanwalt des Bundesverbandes der Alternative für Deutschland seiner Oberbürgermeisterin eine anwaltliche Unterlassungsaufforderung.

„Oberbürgermeisterin Reker verstieß mit ihrem Aufruf zum Protest gegen den im April in Köln stattfindenden AfD-Bundesparteitag gegen das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot“, erklärte Ratsherr Beckamp. „Die Oberbürgermeisterin ist Teil der Exekutive und hat als Organ des Staates das Neutralitätsgebot zu beachten. Dieses Gebot ist vor allem vor dem Hintergrund der Chancengleichheit der politischen Parteien von elementarer Bedeutung.“

Das hört sich sehr juristisch an und ist es auch. Denn Henriette Rekers Einlassung ist nicht nur polemisch, tendenziös und hart an der Grenze zur Hetze, sie ist tatsächlich justiziabel. Beckamp hierzu: „Frau Reker missbraucht ihre Funktion als Oberbürgermeisterin und bedient sich genau der Mittel, die sie unserer Partei vorwirft: Pauschaler Ausgrenzung und Diffamierung. Es besteht dringender Diskussionsbedarf zum Demokratieverständnis der Oberbürgermeisterin einer der größten Städte Deutschlands.“

Zugunsten der Dame muss man immerhin einräumen, dass sie kein anderes Demokratieverständnis pflegt als der Parteien-Mainstream. Insofern ist sie also in „bester“ Gesellschaft.

 

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Hier finden Sie die originale Unterlassungsaufforderung:
2017-02-14, Stadt Köln