AfD NRW fordert konsequente Verbrechensbekämpfung und Änderung des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung
Düsseldorf, 27.07. 2015. Peter Bohnhof, justizpolitischer Sprecher der AfD NRW, fordert angesichts der explodierenden Einbruchskriminalität neben einer besseren Prävention und Aufklärung auch eine Reform des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung.
Ausweislich der neuesten Polizeilichen Kriminalstatistik hat die Zahl der Wohnungseinbrüche in NRW gegenüber dem Vorjahr von teilweise knapp 20 bis zu 50 Prozent zugenommen. Besonders betroffen sind die Großstädte an Rhein und Ruhr. In Essen, Duisburg, Dortmund und Bochum gab es allein 6775 Wohnungseinbrüche, in Köln und Düsseldorf 5521.
Die Gewerkschaft der Polizei sieht selbstredend dringenden Handlungsbedarf, zumal die Aufklärungsquoten weiter und teilweise auf 5 bis 10 Prozent gesunken sind.
Dazu Peter Bohnhof: „Es bedarf dringend der Verbesserung durch ein Bündel an Sofortmaßnahmen, wie Personalaufstockung, zielgerichteter Einsatz der Bereitschaftspolizei und Einsatz des neuen Computer-Programms „Predictive Policing“ zur Straftaten-Prognose. Dies dient der Prävention und der Aufklärung“.
Zum Bereich der Prävention gehört eindeutig auch das Thema Bestrafung und Abschreckung. Das gilt umso mehr als durch Wohnungseinbruchsdiebstähle massive Eingriffe in die Privat- und Intimsphäre der betroffenen Bürger verbunden sind, die in der Folge häufig aufgrund der Erschütterung des Sicherheitsgefühls unter schwerwiegenden physischen und psychischen Beeinträchtigungen leiden. Die Wohnung als persönlichster Rückzugsraum ist gemäß Art. 13 des Grundgesetzes unverletzlich. Der Bürger wird dort vor dem Staat, aber nicht vor Kriminellen geschützt.
Umso verwunderlicher ist es für Bohnhof, wenn auch mit den Stimmen der Nordrhein-Westfälischen Landesregierung eine Bundesratsinitiative auf Streichung des “minder schweren Falls“ in § 244 Abs. 3 Nummer 3 des Strafgesetzbuchs vorzunehmen, abgelehnt wurde. Auch die Aufnahme des Wohnungseinbruchsdiebstahls in den Katalog der schweren Straftaten (§ 100a der Strafprozessordnung) wurde abgelehnt. Wäre der Tatbestand im Katalog enthalten, könnte eine Telekommunikationsüberwachung ohne Wissen des Betroffenen erfolgen.
Beide Forderungen sind zwingend und zielführend. Es gibt keinen „minder schweren Fall“ des Wohnungseinbruchsdiebstahls. Angesichts der massiven Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Opfer, ist es diesen gegenüber ein Hohn, den Tatbestand im Gesetz zu belassen.
Vor dem Hintergrund des Umstandes, dass es sich häufig um kriminelle reisende Banden handelt, muss den Ermittlungsbehörden dringend ein Instrument an die Hand gegeben werden, um diese Verbrechen effektiv zu bekämpfen. Mit der Einstufung als schwere Straftat ist ein erster Schritt getan.
1962 in Dortmund geboren, war Peter Bohnhof nach dem Studium der Rechtswissenschaften zunächst Referent bei einem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband. Seit 1998 ist er als selbständiger Rechtsanwalt in Dortmund tätig. In der AfD engagiert sich Bohnhof u.a. als Fraktionsgeschäftsführer der AfD Dortmund. (Bild: AfD NRW)
Für Fragen zum Thema steht Peter Bohnhof unter pbohnhof@stadtdo.de zur Verfügung
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