1. Starke Kommunen – das Fundament für Freiheit und Demokratie
Zentral für unsere Staatsordnung ist das Subsidiaritätsprinzip. Es bedeutet den Vorrang der persönlichen Verantwortung, der kleineren Einheit (Familie, Gemeinde) vor der größeren. Nur dort, wo deren Möglichkeiten nicht ausreichen, die Aufgaben der Daseinsgestaltung zu lösen, sollen höhere staatliche Institutionen eingreifen. Kleine Einheiten sind vor Bevormundung zu schützen.
Mit der in der Verfassung verankerten kommunalen Selbstverwaltung und Subsidiarität ist es jedoch in Wirklichkeit nicht weit her: Die Gemeinden und Kreise verwalten in der Hauptsache Vorgaben, die ihnen vom Land und vom Bund gemacht werden.
Wir wollen die Gemeinden, Städte und Kreise dagegen mit echtem Gestaltungsspielraum ausstatten. Sie sollen lokale Aufgaben selbst definieren und eigenverantwortlich erfüllen können. Dafür braucht es auch eine stärkere und direktere Bürgerbeteiligung an Entscheidungsprozessen. Außerdem muss ein fairer Wettbewerb der politischen Ideen gewährleistet sein. Die AfD tritt daher nachdrücklich für mehr Bürgerentscheide und die Einrichtung von kommunalen Neutralitätsbeauftragten ein. Wir fordern grundsätzlich:
1.1 Kommunales Steuerrecht – für eine aufgabengerechte Finanzordnung aller staatlichen Ebenen
Im Rahmen einer grundsätzlichen Steuerreform will die AfD den Kommunen kommunales Steuerrecht gewähren und damit eine Konsolidierung der Haushalte ermöglichen. Dabei soll die herkömmliche Grundsteuer abgeschafft und ein Rechtsrahmen geschaffen werden, der die Gegenfinanzierung durch eine hebesatzfähige Beteiligung der Gemeinden an der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer bzw. eine Erhöhung des Hebesatzes bei der Gewerbeertragssteuer sicherstellt (Bundestag, Drucksache 19/11125).
Die Vorteile liegen auf der Hand: Der Erhebungsaufwand verringert sich, da die Daten bereits vorhanden sind. Die steuerliche Belastung wird ausschließlich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit berechnet, und die Bürger werden stärker in die kommunalpolitischen Entscheidungen eingebunden. Außerdem werden die Mieter durch niedrigere Nebenkosten entlastet. Die Änderung entspricht im Übrigen dem Verfassungsgebot einer wirtschaftskraftbezogenen Steuerquelle für Gemeinden nach Art. 28 Abs. 2 GG.
1.2 Mehr Bürgerentscheide, mehr direkte Demokratie
Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene sind das ideale Instrument, um die Teilhabe an den kommunalen Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen zu gewährleisten. Sie befördern die Auseinandersetzung mit konkreten Sachfragen und stärken das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwesen, dem man angehört.
Die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen unterscheidet Bürgerentscheide „von unten“ (infolge eines Bürgerbegehrens) und „von oben“ (Ratsbürgerentscheid infolge eines Ratsbeschlusses). Durch organisatorische Hindernisse und Themenausschlüsse werden Bürgerbegehren und Bürgerentscheide jedoch oft behindert. Die Fraktionen der AfD in den neuen Stadträten und Kreistagen werden sich dafür einsetzen, dass deutlich mehr Entscheidungen als bisher durch Ratsbürgerentscheide auf die Bürger übertragen werden. Damit werden auch die Voraussetzungen verbessert, auf der Bundesebene Volksentscheide nach Schweizer Vorbild einzuführen.
1.3 Einführung von kommunalen Neutralitätsbeauftragten
Um einen offenen und fairen Wettbewerb der politischen Ideen zu gewährleisten, fordert die AfD die Einführung eines – politisch unabhängigen – kommunalen Neutralitätsbeauftragten. Dabei verzichtet dieser für die Dauer seines Amtes auf politische Aktivität. Er wird nach Vorschlag der Fraktionen mit mindestens Zweidritteln der Stimmen durch das jeweilige kommunale Organ ernannt. Zu seinen Aufgaben gehört die Einhaltung der politischen Neutralität (1) in den Institutionen kommunaler Trägerschaft, (2) bei der Förderung von Vereinigungen oder Projekten aus öffentlichen Mitteln und (3) in kommunalen Veröffentlichungen oder öffentlichen Erklärungen kommunaler Amtsträger.
1.4 Kommunale Finanzpolitik mit Weitsicht, Bescheidenheit und Vernunft
Der kommunale Haushalt soll ausgeglichen sowie von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit geprägt sein. Die AfD wird dafür eintreten, dass Investitionsentscheidungen zum Nutzen aller Bürger und unter Berücksichtigung der Folgekosten getroffen werden.
Die Gemeindesteuerreform der AfD (siehe Punkt 1.1) zielt dabei auch auf die Beseitigung von haushaltsrelevanten Konstruktionsfehlern ab. So werden zum Beispiel wichtige kommunale Infrastrukturprojekte über Sonderprogramme des Bundes oder des Landes finanziert. Diese Methodik ist verfehlt, denn sie widerspricht dem Subsidiaritätsprinzip und produziert ständig falsche Investitionsanreize. Luxusprojekte und rein ideologisch getriebene Projekte (z. B. „Klimamanager“) lehnen wir grundsätzlich ab.
1.5 Die AfD wird sich für eine effiziente Verwaltung einsetzen
Das wirtschaftliche Gebaren der Kommunen gehört regelmäßig auf den Prüfstand. Die effiziente Erfüllung kommunaler Aufgaben muss regelmäßig durch neutrale Instanzen überprüft werden. Wirtschaftlich sinnvolle und risikoarme Privatisierungen oder Ausgliederungen sollten in Betracht gezogen werden, ohne Schattenhaushalte und Versorgungsposten zu etablieren. Die AfD wird die Einhaltung von Qualitäts-, Sozial- und Umweltstandards stets im Auge behalten.
1.6 Kein Sale-and-Lease-Back von Gemeindeeigentum
Die AfD ist gegen den Einsatz von riskanten Finanzierungsmodellen. Sie lehnt daher Sale-and-Lease-Back und ähnliche Finanzierungsmodelle grundsätzlich ab. Bei diesen wird kommunales Vermögen an einen Vertragspartner verkauft und von diesem zurück geleast. Auf Seiten der Käufer entstehen dabei regelmäßig Gewinne, während die Kommunen auf lange Sicht gesehen enorme Kosten tragen müssen. Wir sind dagegen, dass folgende Generationen durch die Verschleierung und zeitliche Verschiebung von Lücken im kommunalen Haushalt belastet werden.
1.7 Keine kommunale Amtshilfe beim Eintreiben der Rundfunkgebühren
Städte und Gemeinden müssen mit hohem Aufwand die Eintreibung von Rundfunkgebühren durchführen und dafür Personal bereitstellen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist jedoch keine Behörde und kann deshalb keine Amtshilfe beanspruchen. Die Kommunen sind ihren Bürgern verpflichtet und nicht den Rundfunkanstalten. Wir fordern daher, dass die Kommunen von der Aufgabe der Eintreibung von Rundfunkgebühren entbunden werden.
1.8 Die kommunalen Baumschutzverordnungen sollen abgeschafft werden
Die Baumschutzverordnungen erhöhen die Baum-Unterhaltskosten der Eigentümer. Pseudo-Naturschutz und Bevormundung von Baumeigentümern wollen wir beenden. Dass Baumschutzverordnungen nicht notwendig sind, zeigen all jene Gemeinden, die auch ohne zusätzliche Regulierung einen hohen Baumbestand vorweisen können. Wir wollen die kommunalen Baumschutzverordnungen daher abschaffen bzw. keine weiteren erlassen.
1.9 Hundesteuer als willkürliche, inkonsistente Bagatellsteuer abschaffen
Die kommunale Hundesteuer macht nur einen verschwindend geringen Anteil des gesamten kommunalen Steueraufkommens aus. Politisch ist sie willkürlich, da die Höhe des Steuersatzes die Art des Hundes oder das Einkommen des Halters ignoriert. Als Steuerungselement, um weniger Hunde in einer Kommune zu haben, ist sie ineffektiv.