5. Schule und Bildung – Unseren Kindern die Zukunft erschließen

Das Menschenbild der AfD gründet sich auf abendländisch-humanistische Werte und stellt für den Bildungsbereich den Begriff der Chancengerechtigkeit ins Zentrum. Das Ziel der Bildungsprozesse ist die im Leben selbständig handlungsfähige Persönlichkeit. Sie bewährt sich im Wechselverhältnis von Freiheit und persönlicher Verantwortung. Moderne Gesellschaften sind komplexe soziale Systeme. Nur ein ausdifferenziertes Schulsystem kann jeden Schüler gemäß seiner Lernbereitschaft und Leistungsfähigkeit fördern und die nachrückenden Generationen in ihrer Gesamtheit auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereiten.

Keinesfalls dürfen unsere Schulen zu Orten der weltanschaulichen oder politischen Indoktrination werden. Die AfD sieht diesen Grundwert als gefährdet an und setzt sich für Maßnahmen zur Einhaltung des Neutralitätsgebotes an Schulen ein.

 

5.1 Die Qualität des Regelunterrichts muss wieder verbessert werden

Der Regelunterricht muss Priorität haben und darf nicht unter der Beschulung von Flüchtlings-, Asylbewerber- und Zuwandererkindern leiden. Qualitativ hochwertiger Regelunterricht kann nur in Klassen stattfinden, in denen alle Schüler die deutsche Sprache altersgemäß beherrschen und mit den hiesigen sozialen und kulturellen Regeln vertraut sind. Aus diesem Grund ist es wichtig, in ausreichendem Maß spezielle Förderklassen für Zuwanderer zu bilden.

 

5.2 Schulische Vielfalt bedeutet den Erhalt aller Schultypen

Nur ein gegliedertes Schulsystem kann auch Schülern mit Förderbedarf optimale Bildungschancen bieten. Der Fortbestand der Förderschulen muss daher strukturell gesichert werden. In vielen Städten Nordrhein-Westfalens sind die Förderschulen zudem hochgradig ausgelastet und stoßen angesichts stetig steigender Schülerzahlen an ihre Kapazitätsgrenzen. Deshalb müssen finanzielle Mittel für den Erhalt aller Schultypen bereitgestellt werden. Eine einseitige Förderung der Gesamtschulen zulasten der Haupt- und Realschulen lehnen wir ab.

 

5.3 JA zur offenen Ganztagsschule – NEIN zur verpflichtenden Ganztagsschule

In vielen Familien sind beide Elternteile berufstätig, so dass nicht alle Kinder den Vorteil einer Betreuung in der Familie genießen. Offene Ganztagsschulen mit einem guten Konzept und qualifiziertem Fachpersonal können eine sinnvolle Ergänzung zur familiären Betreuung darstellen. Ein solches Angebot darf jedoch nicht für alle Schüler einer Schule verpflichtend sein.

 

5.4 Alle Schüler müssen bis zum Ende ihrer Grundschulzeit schwimmen lernen

Schwimmunterricht darf nicht aus organisatorischen Gründen vom Lehrplan der Schulen gestrichen werden. Schwimmunterricht muss fester Bestandteil des Grundschulsportes sein. Die AfD fordert, dass alle Schüler bis zum Ende ihrer Grundschulzeit schwimmen können.

 

5.5 Die Digitalisierung der Schulen muss gefördert und ihre technische Ausstattung verbessert werden

Digitalisierung kann den klassischen Unterricht nicht ersetzen, jedoch unterstützen. Dafür muss es an jeder Schule eine Breitband-Internetanbindung und in den Klassenzimmern eine Mindestausstattung mit PC, Dokumentenkamera und Beamer geben. Die personelle Unterstützung der Schulen bei der Einrichtung, Wartung und Pflege der digitalen Infrastruktur muss durch den Schulträger gewährleistet werden. Die Digitalisierung darf aber nicht zu einer Verdrängung und Abwertung bewährter Lehrmittel, wie Buch und Tafel, führen. Digitale und nicht-digitale Medien schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich.

 

5.6 Disziplinlosigkeit und Gewaltbereitschaft an den Schulen eindämmen

Disziplinlosigkeit und eine zunehmende Gewaltbereitschaft an unseren Schulen erschweren zunehmend einen ordnungsgemäßen Unterricht. Lehrer und betriebliche Ausbilder beklagen zum Teil massive Erziehungsdefizite. Vielfältige soziale Probleme und ungeregelte Migration verschärfen diese Entwicklung. Um hier Abhilfe zu schaffen, fordert die AfD einen systematischen Ausbau der Schulsozialarbeit.

 

5.7 Eingreifen des kommunalen Neutralitätsbeauftragten an den Schulen

Zunehmend werden Fälle von Verstößen gegen das politische und weltanschauliche Neutralitätsgebot an Schulen bekannt: Politische Bildung wird einseitig mit dem Kampf gegen Andersdenkende gleichgesetzt. Konflikte, die im Zusammenhang mit kulturellen und religiösen Unterschieden in der Schülerschaft stehen, werden dagegen ausgeblendet. Die AfD fordert daher ein Tätigwerden des kommunalen Neutralitätsbeauftragten auch in den Schulen (siehe Punkt 1.3).

 

5.8 Keine Einschränkung der Speisepläne an öffentlichen Schulen

An vielen Schulen in NRW wird das Schulessen durch religiös begründete Verbote allgemein eingeschränkt, z. B. durch den Ausschluss von Schweinefleisch. Die AfD betrachtet dies als Verstoß gegen das Neutralitätsgebot und fordert, dass sich deutsche Schulen in keiner Weise fremden Speisegesetzen unterwerfen. Die Wahlfreiheit muss uneingeschränkt erhalten bleiben.