Wieder einmal erlassen die Bundesländer neue Corona-Reglementierungen, die in ihrer Konsequenz alles andere als durchdacht erscheinen. So auch das Beherbergungsverbot, das einem Reiseverbot nahekommt und unserem Gastgewerbe eklatant schaden wird.
 
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In den meisten Bundesländern gilt die Regel, dass Menschen aus Regionen mit mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern binnen einer Woche nur in einem Hotel beherbergt werden können, wenn sie einen aktuellen Corona-Test mit negativem Ergebnis vorweisen können.
 
Wenig überraschend: Auf die neue Verordnung folgte eine Stornierungswelle, Neubuchungen bleiben aus, weil Unsicherheit herrscht. Hotels und Gastbetrieben fehlt die Planungssicherheit, um weiterzumachen. Nach dem so oder so schon katastrophal verlaufenen erste Halbjahr müssen viele Betriebe nun Insolvenz anmelden. Mehrere Klagen gegen das Beherbergungsverbot sollen bereits eingereicht worden sein.
 
Eine vermeidbare Entwicklung, hätten Bund und Länder in ihren Maßnahmen Augenmaß bewahrt und sich nicht in weiterer Corona-Verordnungswut ergangen. Wir fordern eine sofortige Aufhebung dieser Verordnung und die Rückkehr zu einer vernünftigen Corona-Politik, die neben der Sorge um die Gesundheit unserer Bürger auch die Wirtschaft und das Allgemeinwohl im Auge behält.