7. Integration – Deutschland als Heimat erkennen
Nordrhein-Westfalen ist das Bundesland mit dem größten Anteil an Bürgern mit Migrationshintergrund. Integration gehört daher zu den größten und schwierigsten sozialpolitischen Herausforderungen bei uns. Integration wäre gelungen, wenn deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund (1) sich als Deutsche empfinden und verstehen, (2) gut Deutsch sprechen, (3) sich zur deutschen Verfassungsordnung bekennen und (4) die Herkunftskultur der Eltern oder Großeltern als Zusatz begreifen, der an die deutsche Identität anschließt.
Die Integrationskonzepte der bisherigen Landesregierungen sind allesamt gescheitert. Sie sind soziologisch uninformiert und beruhen auf wirklichkeitsfremden Vorstellungen über das Gruppenverhalten des Menschen. Die unvermeidlichen Folgen sind eine ethnische Segregation in den Städten, Parallelgesellschaften, Clanstrukturen und eine offene Desintegration des sozialen Raumes.
7.1 Echte Integration statt Parallelstruktur: Integrationsausschüsse statt Integrationsräte
Zu den gescheiterten Integrationskonzepten in NRW gehören die 1994 eingeführten Ausländerbeiräte (2009 umbenannt in Integrationsräte). Sie sind fehlkonzipiert, weil sie die Verschiedenheit der einzelnen Migrantengruppen von der deutschen Bevölkerung betonen und so ihre Abgrenzung befördern. Sie sind undemokratisch, weil deutsche Staatsbürger ohne Migrationshintergrund gar kein Wahlrecht haben. Integrationspolitisch können sie keinerlei Erfolge vorweisen und erreichen nicht einmal ihre eigene Zielgruppe, denn die Beteiligung an den Integrationsratswahlen ist verschwindend gering (zuletzt 11 bzw 14 Prozent der Wahlberechtigten). Die Integrationsräte sind daher auch in keiner Weise repräsentativ – während die Selbstsegregation nach ethnischen Merkmalen im Land fortschreitet.
Die AfD-Fraktionen in den neuen Stadträten und Kreistagen werden deshalb überall für die Einrichtung von Integrationsausschüssen statt Integrationsräten eintreten. Damit stellt der Rat gemäß Gemeindeordnung den Ausschussvorsitz, und der Ausschuss ist in die Beratungsfolge einbezogen. Die Richtlinien für die Integrationsausschüsse sind im Übrigen so zu gestalten, dass immer auch nach dem Beitrag der Migranten zur Integration (Bringschuld) gefragt wird.
7.2 Keine illegitimen Auslandsschulen
Die AfD wendet sich strikt gegen die Gründung von Auslandsschulen anderer Staaten in unseren Kommunen, in denen Ideologien verbreitet werden, die mit dem Wertekanon des deutschen Grundgesetzes nicht vereinbar sind.
7.3 Keine kommunale Förderung von verfassungsfeindlichen Religionsvereinen und -gemeinden
Kommunale Steuergelder für religionsbezogene Bauten, wie zum Beispiel Minarette oder Kali-Schreine, sind nicht zu bewilligen und baurechtliche Sondergenehmigungen dafür zu verweigern. Alle entsprechenden Vorhaben sind baurechtlich zu überprüfen, inwieweit sie das Stadtbild stören könnten. Die Unterstützung von verfassungsfeindlichen Religionsgemeinschaften durch finanzielle Förderung, verbilligte Überlassung von Grundstücken oder vereinfachte Genehmigungen lehnt die AfD ab. Der Genehmigung lautsprecherverstärkter öffentlicher Gebetsrufe in unseren Städten und Gemeinden werden wir mit allen rechtlich zulässigen Mitteln entgegentreten.
Asyl – Dem Recht Geltung verschaffen
Die AfD bekennt sich uneingeschränkt und mit voller Überzeugung zum Recht auf (individuelles) Asyl im Sinne des Grundgesetzes. Sie kritisiert jedoch, dass das Asylrecht sinn- und gesetzeswidrig zu einem Instrument für massenhafte Einwanderung umfunktioniert worden ist. Die AfD ist nicht bereit, diesen Zustand hinzunehmen und tritt auf allen politischen Ebenen, auch auf der Ebene der Kommunen, für Korrekturen dieser Fehler und gegen einen weiteren Funktionswandel des Asylrechts ein.
7.4 Abschiebeinitiative 2020 starten – „Spurwechsel“ stoppen
Die AfD fordert eine Beendigung der Duldungspraxis ausreisepflichtiger Ausländer durch kommunale Ausländerbehörden und wendet sich gegen Bestrebungen, zahlreiche der im Prinzip ausreisepflichtigen Ausländer per „Spurwechsel“ mit einer bleiberechtlichen „Amnestie“ auszustatten.
Die verbreitete Abschiebeverweigerung durch Ausländerbehörden ist zu beenden. Der Vollzug der Ausreisepflicht von Ausländern ohne Bleiberecht ist unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten konsequent umzusetzen, Kettenduldungen müssen beendet werden. Ausreisepflichtige Ausländer sind im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zentral unterzubringen und gemäß Asylbewerberleistungsgesetz mit Sachleistungen statt Geldleistungen zu versorgen. Integrationsmaßnahmen sind durch Fortbildungsmaßnahmen zu ersetzen, die die Migranten auf ihre Rückkehr vorbereiten. Unabhängig von diesen Maßnahmen verfolgt die AfD das Ziel, die Zuständigkeit für Rückführungen vollständig an das Land zu übertragen.
7.5 Sichere Heimat statt sichere Häfen
Die AfD spricht sich gegen die Selbstdeklaration nordrhein-westfälischer Städte und Kommunen zu „sicheren Häfen“ für Migranten aus. Die Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens liegt gemäß Dublin-III-Verordnung vielmehr beim Ersteinreiseland in die EU. Und die Entscheidung über die Aufnahme von Migranten im Rahmen des Asyl- und Aufenthaltsrechts fällt gerade nicht in den Zuständigkeitsbereich der Kommunen.
Die Forderung von Lokalpolitikern, Kirchen und Nichtregierungsorganisationen, in Eigenregie und unter Umgehung bestehender Gesetze Migranten nach NRW zu holen, ist verantwortungslos, weil damit die letzten Möglichkeiten staatlicher Kontrolle bei der Einwanderungspolitik abgeschafft würden. Da nach Zuerkennung eines Schutzstatus Leistungen nach dem SGB II gezahlt werden, hätten im Ergebnis der Bund und somit alle Bürger unseres Landes für die finanziellen, sozialen und sicherheitspolitischen Folgekosten solcher Alleingänge auf kommunaler Ebene zu bezahlen.
7.6 Leistungen für Asylbewerber sinnvoll gestalten
Das Asylgesetz sieht vor, dass Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen möglichst ausschließlich Sachleistungen erhalten. Diese Regelung sollte auch bei der Unterbringung in den Kommunen angewandt werden. Es besteht ansonsten die Gefahr, dass von der Zahlung hoher Geldleistungen Fehlanreize zur missbräuchlichen Nutzung des Asylrechts ausgehen.
7.7 Keine Gesundheitskarte für Asylbewerber als freiwillige Leistung
NRW hat 2017 als erstes Flächenland eine Gesundheitskarte für Asylbewerber eingeführt. Die Gemeinden entscheiden per Ratsbeschluss, ob sie an der Rahmenvereinbarung mit den Krankenkassen teilnehmen wollen. Die Gesundheitskarten bringen jedoch keine Entlastung für die Verwaltung, sondern erhöhen die Kosten für die medizinische Versorgung von Asylbewerbern deutlich. Deshalb muss zum Verfahren der Behandlungsbewilligung zurückgekehrt werden. Die Kommunen können dies durch Kündigung ihres Beitritts erreichen.