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Februar 2026

Dr. Martin Vincentz: Urteil des Verwaltungsgerichts Köln entzieht AfD-Verbotsverfahren die Grundlage

2026-02-26T20:28:42+01:00

Das Verwaltungsgericht Köln stellt in einem aktuellen Beschluss fest, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD nicht mehr als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstufen darf.

Dazu Dr. […]

Dr. Martin Vincentz: Urteil des Verwaltungsgerichts Köln entzieht AfD-Verbotsverfahren die Grundlage2026-02-26T20:28:42+01:00

Sowas kann sich nur die SPD ausdenken!

2026-02-24T09:29:33+01:00

Schon ganz kleinen Kindern mit fragwürdigen Sexuallehrplänen aufzulauern, Geschlechtsumwandlungen zu befürworten, Pubertätsblocker zu verabreichen – das alles ist für die SPD unbedenklich. Hier wird nicht über Kinderschutz gesprochen oder vor möglichen Folgen gewarnt.

Im gleichen Atemzug denkt man dagegen laut über ein Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige nach. Dieser Plan käme einer Klarnamenpflicht durch die Hintertür gleich, da man ja sichergehen müsste, dass sich keine Kinder und Jugendlichen „einloggen“.

Der Verbotsplan zeigt, dass man jungen Menschen die Kompetenz abspricht, sich in den sozialen Medien zurechtzufinden, während man ihnen bei irreversiblen Eingriffen in ihr Geschlecht eine Kompetenz zuspricht, die sie gar nicht haben können.

Ob die Absicht nicht eher der wachsende Unmut in der jungen Bevölkerung ist, deren Zukunft die Regierungen der letzten Jahre gnadenlos verzockt haben?

Sowas kann sich nur die SPD ausdenken!2026-02-24T09:29:33+01:00
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