Alternative für Deutschland NRW gegen Quotenregelung
2013-08-03T11:38:28+02:00Die Bevorzugung von „Stellvertretern“ eines Geschlechtes widerspricht Artikel 3 des Grundgesetzes
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Die Bevorzugung von „Stellvertretern“ eines Geschlechtes widerspricht Artikel 3 des Grundgesetzes
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Mehr Selbstbestimmung – weniger staatliche Bevormundung
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Mündige Bürger brauchen keinen staatlichen Tugendwächter
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